ENTSORGUNG
Entsorgen Sie die Verpackungsmate-
rialien sortenrein. Informationen zur
ordnungsgemäßen Entsorgung erhalten Sie
beim kommunalen Entsorgungsdienstleister
oder Umweltamt.
Werfen Sie Elektrogeräte nicht in den
Hausmüll!
Gemäß der Europäischen Richtlinie
2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte und deren Umsetzung in nationales
Recht müssen verbrauchte Elektrogeräte ge-
trennt gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Entladene Altbatterien und Akkus müssen
vom Verbraucher in Batteriesammelgefäßen
entsorgt werden. Informationen zur Entsor-
gung alter Geräte oder Batterien, die nach
dem 01.06.2006 produziert wurden, er-
fahren Sie beim kommunalen Entsorgungs-
dienstleister oder Umweltamt.
EG-Konformitätserklärung
Eine „Konformitätserklärung" in Über-
einstimmung mit den anwendbaren
Richtlinien und entsprechenden Normen ist
von der Bresser GmbH erstellt worden. Diese
kann auf Anfrage jederzeit eingesehen wer-
den.
DE
5