Eine Inanspruchnahme der Garantie kommt nur in Be-
tracht, wenn der Käufer
- eine Rechnungskopie/Kaufquittung und
- das Original-Produkt
Beurer oder einem autorisierten Beurer Partner vorlegen
kann.
Ausdrücklich ausgenommen von dieser Garantie sind
- Verschleiß, der auf normalem Gebrauch oder Ver-
brauch des Produktes beruht;
- zu diesem Produkt mitgelieferte Zubehörteile, die sich
bei sachgemäßen Gebrauch abnutzen bzw. verbraucht
werden (z.B. Batterien, Akkus, Manschetten, Dichtun-
gen, Elektroden, Leuchtmittel, Aufsätze, Inhalatorzu-
behör);
- Produkte, die unsachgemäß und/oder entgegen der
Bestimmungen der Bedienungsanleitung verwendet,
gereinigt, gelagert oder gewartet wurden sowie Pro-
dukte, die vom Käufer oder einem nicht von Beurer
autorisierten Servicecenter geöffnet, repariert oder
umgebaut wurden;
- Schäden, die auf dem Transportweg zwischen Herstel-
ler und Kunde bzw. zwischen Servicecenter und Kunde
entstehen
- Produkte, die als 2.Wahl-Artikel oder als gebrauchte
Artikel gekauft wurden;
- Folgeschäden, welche auf einem Mangel dieses Pro-
duktes beruhen (es können für diesen Fall jedoch
Ansprüche aus Produkthaftung oder aus anderen
zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen
bestehen).
Reparaturen oder ein Komplettaustausch verlängern in
keinem Fall die Garantiezeit.
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