DE
8.4
Lagerung
Der Aufbewahrungsort für das Blindnietsetzgerät soll trocken und frostsicher sein.
9.
Reparatur
Garantiereparaturen werden grundsätzlich vom Hersteller durchgeführt. Reparaturen außer-
halb der Garantiezeit sind nur von fachkundigem Personal auszuführen. Nichtbeachtung
von Montage- und Einstellvorschriften als auch nicht-fachkundiger Umgang können
zu schwerwiegenden Schäden am Blindnietsetzgerät führen. Im Zweifelsfall ist das
Blindnietsetzgerät an den Lieferer oder GESIPA
10. Behebung von Störungen
10.1 Blindniet wird nicht gesetzt
Ursache
Futterbacken (Nr. 5) verschmutzt
Futterbacken (Nr. 5) stumpf
Betriebsdruck nicht ausreichend
Gerätehub zu gering
10.2 Restdorn wird nicht abgesaugt
Ursache
Auffangbehälter (Nr. 36) voll
falsches Mundstück (Nr. 1) verwendet
Mundstück (Nr. 1) verschlissen
Restdorn in Futterbacken (Nr. 5) verkeilt
14
einzusenden.
®
Abhilfe
reinigen und Gleitflächen ölen (Pkt. 8.1)
wechseln (Pkt. 8.2)
siehe Betriebsdruck (Pkt. 4)
Hydrauliköl nachfüllen (Pkt. 8.3)
Abhilfe
leeren (Pkt. 7 .5)
gemäß Tabelle austauschen (Pkt. 6)
erneuern
Futterbacken (Nr. 5) und Futtergehäuse
(Nr. 4) reinigen und Gleitflächen ölen;
bei Verschleiß erneuern (Pkt. 8.2)