Wichtige Informationen
1.3 Hinweis: Stimmen Sie der Software-Lizenzvereinbarung nicht zu, muss die Nutzung der Software unterbleiben. Dies
wird die Nutzung eines von Auerswald erworbenen Produktes erschweren oder sogar ausschließen.
2. Gegenstand der Vereinbarung; Bindung an die Beschaffung von Auerswald Produkten
2.1 Gegenstand der Vereinbarung ist die Einräumung eines Nutzungsrechtes an Software (auch bezeichnet als Lizenz),
welches im Einzelnen nachfolgend beschrieben wird und unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der
Lizenzentgeltzahlung (siehe Ziffer 6) steht. Grundsätzlich erfolgt die Einräumung nicht ausschließlich und begrenzt auf
die Laufzeit dieser Vereinbarung.
2.2 Grundsätzlich wird das Nutzungsrecht (im Folgenden auch bezeichnet als Lizenz) für eine einzelne Kopie der
Software erteilt, wobei Updates, Upgrades oder sonstige Modifikationen der Software mit erfasst sind, es sei denn, es
handelt sich dabei um vergütungspflichtige Modifikationen der Software.
2.3 Soweit die Software bestimmungsgemäß dazu verwendet werden soll, die Funktionalität von Geräten zu
unterstützen, ist der Bestand dieser Lizenzvereinbarung an den Bestand des der Beschaffung dieser Geräte zugrunde
liegenden Vertrages mit Auerswald oder einem autorisierten Vertriebspartner von Auerswald gebunden. Wird der
letztgenannte Vertrag gleich aus welchem Rechtsgrund beendet, endet auch die Lizenzvereinbarung, soweit sie zum
Zeitpunkt der Vertragsbeendigung schon in Kraft getreten sein sollte, es sei denn, dies würde den Lizenznehmer
unangemessen benachteiligen. Ist Auerswald im Rahmen des Vertrages zur Beschaffung zur Zurückbehaltung von
Leistungen berechtigt, so steht Auerswald auch im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung ein solches Recht zu. Diese
Regelung gilt nicht, soweit es sich bei Ihnen als Vertragspartner um einen Verbraucher handelt.
3. Grundlagen der Lizenzvereinbarung
3.1 Grundlage der Lizenzvereinbarung sind ausschließlich die Bedingungen, wie sie in diesem Dokument formuliert
sind; weitere mündliche oder sonstige Absprachen bestehen nicht. Sollte es weitere Absprachen geben, so gehen die
Regelungen in diesem Dokument vor.
3.2 Der Einbeziehung anderer Bedingungen, insbesondere allgemeiner Geschäftsbedingungen oder allgemeiner
Einkaufsbedingungen von Ihrer Seite wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, soweit im Übrigen
während der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und Auerswald auf derartige Bedingungen verwiesen wird.
4. Definition
Software meint jede Form von Programm, erzeugt mittels eines Quellcodes, an dem Auerswald oder seinen Lieferanten
geistige Schutzrechte zustehen einschließlich aller dazugehörigen Materialien und Nutzerinformation, unabhängig
davon, wie die Speicherung der Software erfolgt und unabhängig davon, ob es sich um eine Software für von Auerswald
hergestellte und vertriebene Produkte (gerätegebundene Software) oder um eigenständige Software („stand alone")
handelt. Der Begriff Software umfasst auch alle Upgrades, Updates, Versionen oder sonstige Modifikationen.
Computersystem meint jede Art von Computer-Hardware, auf deren Festspeicher Software installiert wird oder über die
der Zugriff auf Software erfolgt.
Nutzer meint jede individuelle natürliche oder juristische Person, der Nutzungsrechte an der Software eingeräumt
werden und nicht die Person, die die Software tatsächlich gebraucht. Soweit es sich beim Nutzer um eine juristische
Person handelt, ist der juristischen Person gestattet, das Nutzungsrecht durch die für sie handelnden Personen
auszuüben, soweit damit nicht die Anzahl der Kopien der Software überschritten wird.
Verbraucher meint jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Bestimmungsgemäße Verwendung meint die Verwendung der Software, so wie sie in den Benutzerinformationen
insbesondere in den Bedienungshinweisen für die Software beschrieben wird. Grundsätzlich beschränkt sich dabei die
Verwendung von Firmware ausschließlich auf die Nutzung für das jeweilige Auerswald Gerät.
5. Lizenz an der Software
5.1 Auerswald räumt hiermit dem Nutzer eine Lizenz zur Nutzung der Software für deren, durch Auerswald festgelegte,
bestimmungsgemäße Verwendung, insbesondere die Nutzung im Zusammenhang mit der Nutzung von Auerswald
Produkten, ein. Die Einräumung der Lizenz stellt keinen Erwerb der Software dar. Die Lizenz endet mit Beendigung
dieser Vereinbarung, es sei denn, dies stellt für den Nutzer eine unangemessene Benachteiligung dar. Eine einmal für
Software erteilte Lizenz berechtigt nur zur Nutzung dieser Software und begründet keinen Anspruch auf Lizenz für
andere Software von Auerswald.
5.2 Die Gewährung der Lizenz erfolgt unter den nachstehend genannten Bedingungen:
5.2.1 Der Nutzer darf die Software ausschließlich für die bestimmungsgemäße Verwendung der Software durch ihn
selbst oder soweit dies die bestimmungsgemäße Verwendung vorsieht, durch Dritte nutzen.
5.2.2 Der Nutzer hat es zu unterlassen, die Lizenz und die daraus folgenden Rechte an Dritte zu übertragen, abzutreten,
zu veräußern oder Unterlizenzen an Dritte einzuräumen. Die vorstehende Regelung gilt nicht, wenn zuvor bereits die
Erschöpfung der Auerswald zustehenden Rechte eingetreten ist. Weiter ist die Nutzung von Geräten auf Mietbasis (z.
B. Anbieten von Call-Through-Dienstleistungen) hiervon nicht erfasst.
5.2.3 Dem Nutzer ist es – außer in den Fällen des von Auerswald gestatteten Weiterverkaufs – untersagt, Dritten, in
welcher Form auch immer, die Nutzung der Software zu gestatten. Die Weitergabe eines Lizenzschlüssels oder einer
sonstigen elektronischen Verschlüsselung, die zum Gebrauch der Software dienen würde, ist untersagt.
5.2.4 Außer in den Fällen, in denen dies ausdrücklich vorgesehen ist, darf die Software nicht zusammen mit anderer
Software von Dritten kombiniert werden, da in einem solchen Fall die Funktionsfähigkeit der Software nicht mehr
sichergestellt ist, was letztendlich auch zum Funktionsausfall oder Funktionsbeeinträchtigung bei Auerswald Geräten
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COMfortel M-520 - Betriebsanleitung V03 02/2020