Entsorgung
Entsorgen Sie die Verpackungsmaterialien
sortenrein. Informationen zur ordnungsge-
mäßen Entsorgung erhalten Sie beim kommunalen
Entsorgungsdienstleister oder Umweltamt.
Werfen Sie Elektrogeräte nicht in den Haus-
müll!
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2002/96/
EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und
deren Umsetzung in nationales Recht müssen
verbrauchte Elektrogeräte getrennt gesammelt
und einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
Entladene Altbatterien und Akkus müssen vom
Verbraucher in Batteriesammelgefäßen entsorgt
werden. Informationen zur Entsorgung alter
Geräte oder Batterien, die nach dem 01.06.2006
produziert wurden, erfahren Sie beim kommuna-
len Entsorgungsdienstleister oder Umweltamt.
Der integrierte Akku darf nur zur Entsorgung ent-
nommen werden! Durch das Öffnen der Gehäuse-
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