HINWEISE ZUM GEBRAUCH DES FAHRZEUGS
• Das Fahrzeug muß vorschriftsmäßig mit folgendem ausgestattet sein: Nummern-
schild, Fahrzeugschein, Fahrzeugsteuer- und Versicherungsmarke.
•Der Transport von Tieren und Gegenständen, die nicht fest am Fahrzeug befestigt
sind, und die über das Fahrzeug herausstehen, ist verboten.
• Es besteht Helmpflicht.
•Stets mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren.
•Veränderungen am Motor oder anderen Fahrzeugteilen, die die Fahrzeugleistung
und damit die Geschwindigkeit erhöhen, ist gesetzlich verboten und wird, u. a. mit
Beschlagnahmung des Fahrzeugs, bestraft.
•Für die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer, stets vorsichtig fahren, immer
einen Sturzhelm tragen und immer das Abblendlicht eingeschaltet lassen.
ACHTUNG:
Bei Änderungen am Fahrzeug während der Garantiezeit haftet der Hersteller nicht
und es verfallen sämtliche Garantieansprüche.
• Jedes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor ist mehr oder weniger laut (Geräusch-
belastung) und belastet je nach Fahrstil mehr oder weniger die Umwelt
(Luftverschmutzung).
• Die Verringerung dieser Umweltbelastungen ist heute für alle zur Pflicht geworden.
Vermeiden Sie daher ein Anfahren mit Vollgas sowie unnötiges plötzliches Be-
schleunigen und Abbremsen des Fahrzeugs. Die Geräuschbelastung ist dann ge-
ringer, die Reifen und die mechanischen Fahrzeugteile verschleißen langsamer, der
Benzinverbrauch kann deutlich gesenkt werden.
UMWELTFREUNDLICHES FAHREN
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