Appendix F
Bedingungen nicht für die betreffenden Bereiche, wenn
Sie diese als gesonderte Werke weitergeben. Wenn
Sie jedoch dieselben Bereiche als Teil eines Ganzen
weitergeben, das ein auf der Bibliothek basierendes
Werk darstellt, dann muss die Weitergabe dieses Ganzen
nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren
Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das
gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit auf
jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Paragrafen, Rechte
für komplett von Ihnen geschriebene Werke in Anspruch
zu nehmen oder Ihnen diese Rechte streitig zu machen;
vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle
der Verbreitung von Werken, die auf der Bibliothek
basieren oder unter ihrer auszugsweisen Verwendung
zusammengestellt worden sind, auszuüben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines
anderen Werks, das nicht auf der Bibliothek basiert,
mit der Bibliothek oder mit einem auf der Bibliothek
basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher-
oder Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den
Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3.
Es steht Ihnen frei, die Bedingungen der GNU General
Public License (Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz) anstelle
der Bedingungen dieser Lizenz auf Kopien der Bibliothek
anzuwenden. Dazu müssen Sie alle Vermerke ändern, die
sich auf diese Lizenz beziehen, sodass sie sich auf die GNU
General Public License (Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz),
Version 2, beziehen anstatt auf diese Lizenz. (Wenn eine
neuere Version als Version 2 der gewöhnlichen GNU-GPL
erschienen ist, können Sie diese angeben, wenn Sie das
wünschen.) Nehmen Sie keine anderen Veränderungen in
diesen Eintragungen vor.
Sobald diese Änderung bei einer Kopie vorgenommen
worden ist, kann sie für diese Kopie nicht mehr rückgängig
gemacht werden, sodass die GNU General Public License
(Allgemeine
Öffentliche
nachfolgenden Kopien und von der Kopie abgeleitete Werke
gilt.
Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der
Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine
Bibliothek ist.
4.
Sie können die Bibliothek (oder einen Teil oder eine Ableitung
von ihr, gemäß § 2) in Objektcode-Form oder in ausführbarer
Form unter den Bedingungen der obigen §§ 1 und 2
kopieren und weitergeben, sofern Sie den vollständigen
entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode beifügen,
der unter den Bedingungen der obigen §§ 1 und 2 auf einem
Medium weitergegeben werden muss, das üblicherweise
zum Austausch von Software benutzt wird.
Wenn die Weitergabe von Objektcode durch das Angebot
des Zugangs zum Kopienabruf von einem angegebenen
Ort erfolgt, dann erfüllt das Angebot eines gleichwertigen
Zugangs zum Kopieren des Quellcodes von demselben
Ort die Anforderung, auch den Quellcode weiterzugeben,
obwohl Dritte nicht verpflichtet sind, den Quellcode
zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
Wireless-N Broadband-Router mit Storage Link
GNU-Lizenz)
auch
für
alle
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
5.
Ein Programm, das nichts von irgendeinem Teil der Bibliothek
Abgeleitetes enthält, aber darauf ausgelegt ist, mit der
Bibliothek zusammenzuarbeiten, indem es mit ihr kompiliert
oder verknüpft wird, nennt man ein „Werk, das die Bibliothek
nutzt". Solch ein Werk, für sich allein genommen, ist kein von
der Bibliothek abgeleitetes Werk und fällt daher nicht unter
diese Lizenz.
Wird jedoch ein „Werk, das die Bibliothek nutzt", mit der
Bibliothek verknüpft, so entsteht ein ausführbares Programm,
das ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk (weil es Teile
der Bibliothek enthält) und kein „Werk, das die Bibliothek
nutzt" ist. Das ausführbare Programm fällt daher unter diese
Lizenz. § 6 gibt die Bedingungen für die Weitergabe solcher
ausführbaren Programme an.
Wenn ein „Werk, das die Bibliothek nutzt" Material aus einer
Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, dann
kann der Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek
abgeleitetes Werk sein, selbst wenn der Quellcode dies
nicht ist. Ob dies jeweils zutrifft, ist besonders dann von
Bedeutung, wenn das Werk ohne die Bibliothek verknüpft
werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist.
Die genaue Grenze, von der an dies zutrifft, ist rechtlich nicht
genau definiert.
Wenn solch eine Objektdatei nur numerische Parameter,
Datenstruktur-Layouts und Zugriffsfunktionen sowie kleine
Makros und kleine Inlinefunktionen (zehn Zeilen Länge
oder kürzer) benutzt, dann unterliegt die Benutzung der
Objektdatei keinen Beschränkungen, ohne Rücksicht
darauf, ob es rechtlich gesehen ein abgeleitetes Werk ist.
(Ausführbare Programme, welche diesen Objektcode sowie
Teile der Bibliothek enthalten, fallen jedoch weiterhin unter
die Bestimmungen von § 6).
Ansonsten können Sie, wenn das Werk ein von der Bibliothek
abgeleitetes ist, den Objektcode für das Werk unter den
Bedingungen von § 6 weitergeben. Alle ausführbaren
Programme, welche dieses Werk enthalten, fallen ebenfalls
unter § 6, gleichgültig, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst
verknüpft sind oder nicht.
6.
Als Ausnahme von den Bestimmungen der vorstehenden
fünf Paragrafen dürfen Sie auch ein „Werk, das die Bibliothek
nutzt", mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um
ein Werk zu erzeugen, das Teile der Bibliothek enthält, und
dieses unter Bedingungen ihrer eigenen Wahl weitergeben,
sofern diese Bedingungen Bearbeitungen für den eigenen
Gebrauch des Empfängers und ein Rückentwicklung
(„Reverse Engineering") zum Beheben von Mängeln solcher
Bearbeitungen gestatten.
Jede Kopie des Werks muss mit einem deutlichen Vermerk
versehen werden, dass die Bibliothek darin verwendet
wird und dass die Bibliothek sowie ihre Verwendung dieser
Lizenz unterliegen. Sie müssen diese Lizenz in kopierter
Form mitliefern. Wenn das Werk bei Ausführung Copyright-
Vermerke anzeigt, müssen auch der Copyright-Vermerk für
die Bibliothek sowie eine Referenz, die den Benutzer zur
Kopie dieser Lizenz führt, angezeigt werden. Ferner müssen
Sie einer der nachfolgend genannten fünf Bedingungen
nachkommen:
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