– Alle Geräte und Zubehörteile mit dem
Potenzialausgleich (PA) verbinden, siehe
auch „Zulassungen und Nachweis der
Eigensicherheit". Die PA-Anschluss-
stellen sind mit einem Erdungssymbol
gekennzeichnet.
Eine Unterbrechung der Potentialaus-
gleichsleitungen ist untersagt, die Ver-
bindungen gegen Selbstlösen sichern.
Die Erdung erfolgt über einen Gewinde-
bolzen, eine Schraubklemme oder ist als
Bohrung vorhanden. Bei der Bohrung
muss die Erdung mit einer Edelstahl-
schraube und Mutter vorgenommen
werden. Zum Schutz vor Selbstlösen
muss eine Zahnscheibe untergelegt sein.
Das Erdungskabel muss einen Mindest-
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querschnitt von 4mm
haben und mit
einer geeigneten Ringöse ausgestattet
sein. Wird die Wägeplattform auf Rollen
im explosionsgefährdeten Bereichen
bewegt oder gezogen, Schritttempo
<1m/s oder die Waage erden.
– Die Verantwortung hinsichtlich der
richtigen und dauerhaften Erdung liegt
beim Betreiber der Anlage.
– Beim Einsatz der Modelle EC1XS.-......-L
im explosions-gefährdeten Bereich
dürfen alle Strom führenden Kabel nur
im strom-/spannungslosen Zustand von
der Waage/Wägeanlage gezogen oder
aufgesteckt werden. Vor Anschluss oder
Trennen von Kabeln die Anlage vom
Netz trennen.
Bei Anschluss eines Zubehörteils
müssen die Kenndaten, siehe:
„EG-Baumusterprüfbescheinigungen"
berücksichtigt werden. Siehe auch:
„Zulassungen und Nachweis der
Eigensicherheit".
– Öffnungen an der Bedieneinrichtung
ohne Anschluss eines Verbindungs-
kabels sind in explosionsgefährdeten
Bereichen mit eine Schutzkappe zu
verschließen (IP-Schutz).
– Vor Inbetriebnahme der EC1XS.-......-L
Waage im explosionsgefährdeten
Bereich muss der ordnungsgemäße
Zustand der Anlage durch eine
Elektrofachkraft oder unter Leitung
und Aufsicht einer Elektrofachkraft
überprüft werden. Prüfen, ob die
zuständige Behörde (z.B. Gewerbeauf-
sichtsamt) informiert werden muss.
Auch während des Betriebes sind
Prüfungen der Anlage erforderlich.
Die Fristen dazu sind so zu bemessen,
dass entstehende Mängel, mit denen
gerechnet werden muss, rechtzeitig
erkannt werden. Die Prüfungen sind
mindestens alle drei Jahre durchzufüh-
ren. Bei der Installation und während
des Betriebes sind die entsprechenden
Auflagen zur Betriebssicherheit zu
erfüllen. Bei den Prüfungen sind die
sich hierauf beziehenden dem Stand der
Technik entsprechenden Regeln des
jeweiligen Landes zu beachten.
Für den Benutzer
– Alle Wartungs-, Reinigungs- und Repa-
raturarbeiten an der Waage/Wägeanlage
sind grundsätzlich im spannungsfreiem
Zustand der errichteten Anlage durch-
zuführen.
– Erscheint Ihnen ein gefahrloser Betrieb
nicht mehr gewährleistet, die Anlage
von der Betriebsspannung trennen und
gegen weitere Benutzung sichern (z.B.
bei einer Beschädigung).
– Chemikalien (zB. Gase oder Stäube), die
die Geräte innen oder aussen angreifen
und beschädigen können, sind fernzu-
halten. Den IP Schutz des Gerätes (DIN
EN 60529) und des Zubehörs einhalten.
– Die Ummantelung aller Verbindungs-
kabel sowie die der Litzen der inneren
Verdrahtungen bestehen aus PVC-
Material.
Die Ummantelung des Netzkabels
besteht aus Gummi.
– Die Waage nicht unnötig extremen
Temperaturen, aggressiven chemischen
Dämpfen, Feuchtigkeit, Stößen und
Vibrationen aussetzen. Die zulässige
Umgebungstemperatur im Betrieb
beträgt -10°C bis +40°C. Eine gute
Belüftung der Geräte ist erforderlich
um Wärmestau zu vermeiden.
– Bei Verwendung fremdbezogener
Kabel auf die Pinbelegungen achten.
Die Anschlüsse des Kabels deshalb vor
Anschluss an Sartorius Geräte nach
dem entsprechenden Verbindungsplan
prüfen und die abweichend belegten
Leitungen trennen. Nicht von Sartorius
gelieferte Kabel unterliegen der Verant-
wortung des Betreibers. Nur original
Sartorius-Ersatzteile verwenden!
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