GERÄT BESEITIGUNG
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WICHTIGER HINWEIS FÜR DIE KORREKTE ENTSORGUNG DES
PRODUKTS IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER EGRICHTLINIE
2002/96/EG.
Am Ende seiner Nutzzeit darf das Produkt nicht zusammen mit dem
Siedlungsabfall beseitigt werden.
Es kann zu den eigens von den städtischen Behörden eingerichteten
Sammelstellen oder zu den Fachhändlern, die einen Rücknahmeservice
anbieten, gebracht werden.
Die getrennte Entsorgung eines Haushaltsgerätes vermeidet mögliche
negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit,
die durch eine nicht vorschriftsmäßige Entsorgung bedingt sind. Zudem
ermöglicht wird die Wiederverwertung der Materialien, aus denen sich
das Gerät zusammensetzt, was wiederum eine bedeutende Einsparung
an Energie und Ressourcen mit sich bringt.
Zur Erinnerung an die Verpflichtung, die Elektrohaushaltsgeräte getrennt
zu beseitigen, ist das Produkt mit einer Mülltonne, die durchgestrichen
ist, gekennzeichnet.
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