BESTIMMUNGSGEMÄSSER EINSATZ DER MASCHINE
Die Sämaschine darf nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden.
Der Hersteller kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch einen nicht bestimmungsgemäßen Einsatz der Maschine entstanden sind.
Jede Änderung der Maschine erfolgt auf eigene Gefahr des Benutzers.
Der richtige Einsatz der Maschine erfordert:
-die Einhaltung der Betriebs-, Instandhaltungs- und Wartungsanleitungen des Herstellers,
-die zwingende Verwendung von Original-Ersatzteilen und -Zubehör oder von vom Hersteller empfohlenen Ersatz- und Zubehörteilen.
Die Benutzung, Instandhaltung oder Reparatur erfolgen ausschließlich durch kompetentes Personal, das über die Gefahren informiert wurde, denen es
ausgesetzt ist.
Der Benutzer muss folgende Bestimmungen beachten:
-Unfallverhütungsvorschriften
-Arbeitsschutzvorschriften (Arbeitsgesetzbuch)
-Straßenverkehrsordnung
Auf die Einhaltung der auf den Maschinen angegebenen Informationen achten.
Der Hersteller haftet nicht für Änderungen der Geräte, die ohne schriftliches Einverständnis vorgenommen wurden.
ANKUPPELN
1- Beim An- oder Abkuppeln der Maschine am/vom Traktor muss der Steuerhebel des hydraulischen Krafthebers so gestellt werden, dass kein Anheben
erfolgen kann.
2- Beim Ankuppeln der Maschine an den Dreipunktkraftheber des Traktors müssen die Bolzen- bzw. Zapfendurchmesser mit dem Durchmesser der
Gelenkköpfe des Traktors übereinstimmen.
3- Quetsch- und Schergefahr im Bereich des Dreipunktkrafthebers.
4- Sich beim Bedienen des externen Steuerhebels des Krafthebers nicht im Bereich zwischen Traktor und Maschine aufhalten.
5- Während des Maschinentransports darauf achten, die Maschine durch Versteifungsstangen des Kraftwerks zu stabilisieren, um ein eventuelles Reiben oder
seitliches Ausfedern zu vermeiden.
6- Falls die Maschine angehoben transportiert wird, darauf achten, dass der Steuerhebel des Krafthebers sicher verriegelt ist.
ANTRIEBSORGANE (Zapfwellen und Gelenkwellen)
1- Nur die mit der Maschine mitgelieferten oder vom Hersteller empfohlenen Gelenkwellen verwenden.
2- Auf den einwandfreien Zustand und das richtige Anbringen der Schutzvorrichtungen für Zapfwellen und Antriebswellen achten.
3- Auf die ordentliche Überlappung der Gelenkwellenrohre in Arbeits- und Transportposition achten.
4- Vor dem Anschließen oder Trennen einer Gelenkwelle die Zapfwelle auskuppeln, den Motor abschalten und den Zündschlüssel abziehen.
5- Bei einer Antriebswelle mit Drehmomentbegrenzung oder Freilaufkupplung müssen diese unbedingt auf die Zapfwelle der Maschine montiert werden.
6- Auf die korrekte Montage und Verriegelung der Gelenkwellen achten.
7- Die Schutzvorrichtungen der Gelenkwellen müssen mit Hilfe von Ketten gegen Drehen gesichert werden.
8- Vor dem Einkuppeln der Zapfwelle kontrollieren, ob die gewählte Drehzahl und die Drehrichtung der Zapfwelle mit den Herstellerempfehlungen
übereinstimmen.
9- Die Zapfwelle erst einkuppeln, wenn Sie sich davon überzeugt haben, dass sich weder Personen noch Tiere in der Nähe der Maschine aufhalten.
10- Die Zapfwelle auskuppeln, wenn Gefahr besteht, dass die vom Hersteller empfohlenen Grenzen für den Winkel der Gelenkwelle überschritten werden.
11- Nach dem Auskuppeln der Zapfwelle warten, bis alle Teile still stehen, bevor Sie sich der Maschine nähern, da die Teile nachlaufen können.
12- Beim Abbau von der Maschine müssen die Gelenkwelle auf ihre Halterung gelegt werden.
13- Nach dem Trennen der Gelenkwelle von der Traktorzapfwelle muss diese mit ihrer Schutzkappe abgedeckt werden.
14- Eine beschädigte Schutzvorrichtung einer Zapf- oder Gelenkwelle muss sofort ausgetauscht werden.
HYDRAULIKKREIS
1- Der Hydraulikkreis steht unter Druck.
2- Bei der Montage von Zylindern oder Hydraulikmotoren auf den richtigen Anschluss der Hydraulikkreise entsprechend der Herstellervorgaben achten.
3- Sich vor dem Anschließen eines Schlauchs am Hydraulikkreis des Traktors davon überzeugen, dass die Hydraulikkreise auf der Traktor- und auf der
Maschinenseite drucklos sind.
4- Um jedes Risiko einer Funktionsumkehrung und jeden Fehlanschluss zu vermeiden, empfehlen wir, die Kennzeichnungen auf den Hydraulikanschlüssen
zwischen Traktor und Maschine zu beachten.
5- Die Hydraulikschläuche jährlich auf folgendes kontrollieren:
- Verletzung und Porosität der äußeren Schicht
- Verformung mit und ohne Druck
- Zustand der Anschlüsse und Dichtungen
Die Schläuche dürfen nicht länger als 6 Jahre im Einsatz sein und müssen nach den Herstellerempfehlungen ausgetauscht werden.
6- Sollte ein Leck auftreten, die notwendigen Maßnahmen treffen, um einen Unfall zu vermeiden.
7- Jede unter Druck stehende Flüssigkeit, wie beispielsweise das Hydrauliköl, kann schwere Verletzungen verursachen, die Haut durchdringen, usw. Im
Verletzungsfall sofort einen Arzt aufsuchen, um eine Infektionsgefahr zu vermeiden.
8- Vor jedem Eingriff am Hydraulikkreis muss die Maschine abgesenkt, der Hydraulikkreis drucklos gemacht, der Motor abgestellt und der Zündschlüssel
abgezogen werden.
INSTANDHALTUNGSHINWEISE
1- Vor jeder Wartung, Instandhaltung oder Reparatur an der Maschine muss unbedingt die Zapfwelle ausgekuppelt, der Motor abgestellt und der
Zündschlüssel abgezogen werden.
2- Die Schrauben und Muttern müssen regelmäßig nachgezogen werden. Nach den ersten Betriebsstunden (4 Stunden) müssen alle Schrauben nachgezogen
werden. Danach diesen Eingriff alle 80 Stunden wiederholen.
3- Vor jeder Instandhaltung an der angehobenen Maschine muss diese abgestützt werden.
4- Für den Austausch eines Funktionsteils Handschuhe tragen und nur geeignetes Werkzeug verwenden.
5- Zum Schutz der Umwelt ist es untersagt, Öl, Fett oder Filter wegzuwerfen.
6- Vor jedem Eingriff am Elektrokreis muss eine Trennung von der Energiequelle erfolgen.
7- Verschleiß unterliegende Teile müssen regelmäßig kontrolliert und bei Verschleiß oder Beschädigung ausgetauscht werden.
8- Der Einsatz von MONOSEM Ersatzteilen ist zwingend vorgeschrieben, da diese den vom Hersteller festgelegten Charakteristika entsprechen.
9- Vor elektrischen Schweißarbeiten am Traktor oder an der angekuppelten Maschine müssen die Kabel der Lichtmaschine und der Batterie abgeklemmt
werden.
10- Nur qualifiziertes Personal darf Reparaturen an stromführenden oder unter Druck stehenden Organen vornehmen.
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