1.1
Allgemeines
Versickerungsanlagen unterliegen i.d.R. behördlichen Genehmigungsverfahren. Dies ist in der
Planungsphase zu prüfen und gegebenenfalls anzustreben. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen
Vorschriften sowie die Bestimmungen in der einschlägigen Literatur wie z.B. deutsche und europäische
Normen und Arbeitsblätter bzw. Merkblätter der DWA.
Einbau und Inspektion der Versickerungsanlage ist nur durch autorisiertes und qualifiziertes Personal
durchzuführen. Zusätzlich sind die folgenden Sicherheits - und Einbauhinweise zu beachten.
Die Dimensionierung der Versickerungsanlage erfolgt übelicherweise nach dem DWA A-138 Arbeitsblatt.
Eine entsprechende kostenlose Dimensionierung können Sie auf Wunsch bei uns anfordern.
Insbesondere die Durchlässigkeit des anliegenden Erdmaterials spielt eine wesentliche Rolle und kann
bei Fehleinschätzung zu Problemen und Beschädigungen der Rigole führen.
1.2
Sicherheit
Bei sämtlichen Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften nach BGV C22 zu beachten.
Bei Frostgefahr und Nässe besteht beim Betreten der Rigolenelemente erhöhte Rutschgefahr!
Die Firma GRAF bietet ein umfangreiches Sortiment an Zubehörteilen, die alle aufeinander abgestimmt
sind und zu kompletten Systemen ausgebaut werden können. Die Verwendung anderer Zubehörteile
kann dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträchtigt wird und die Haftung für daraus
entstandene Schäden entfällt.
mail@graf.info
www.graf.info
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Allgemeine Hinweise
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