8 . 1 .5 . Ärztliches Attest
Eine Fluggesellschaft kann gegebenenfalls ein ärztliches Attest von einem Passagier
mit einer Behinderung verlangen, falls begründete Zweifel bestehen, dass die Person
den Flug ohne außerordentliche medizinische Betreuung während des Fluges sicher
hinter sich bringen kann. Des Weiteren kann eine Fluggesellschaft ein ärztliches Attest
von einer Person verlangen, die während des Fluges medizinischen Sauerstoff zuführen
muss. Die FAA verlangt jedoch nicht, dass sich Passagiere ein ärztliches Attest ausstel-
len lassen und dieses der Fluggesellschaft oder dem Piloten vor der Verwendung des
Zen-O lite™ an Bord des Flugzeuges vorlegen.
8 . 1 .6 . Ersatzakkus
Akkuschäden und Batteriekurzschlüsse können eine Überhitzung der Akku und einen
Brand zur Folge haben. Dies kann wiederum Personenschäden und bei bestimmten Ak-
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kutypen im schlimmsten Falle sogar einen katastrophalen Brand in der Passagierkabine
verursachen. Daher müssen Ersatzakkus auf Lithiumbasis an Bord eines Flugzeuges ein-
zeln vor Kurzschlüssen geschützt werden, indem sie in der Originalverpackung aufbe-
wahrt, freiliegende Polklemmen abgeklebt oder die Akkus einzeln in Kunststoffbeuteln /
Schutzhüllen verstaut werden.
WICHTIG: Ersatzakkus auf Lithiumbasis dürfen bei einer Flugreise nicht als aufgegebe-
nes Gepäck mitgeführt werden.
Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Ersatzakkus im Handgepäck mit-
geführt und ordnungsgemäß verpackt werden. Zen-O lite™-Händler, einige Fluggesell-
schaften und Spediteure, die auf den Transport kleinerer Sendungen spezialisiert sind,
bieten diesen Verpackungsservice möglicherweise an.
8 .2 . BOARDING UND IN-FLUGINFORMATIONEN
8 .2 . 1 . Handgepäck
Bei Ihrem Zen-O lite™ handelt es sich um ein Hilfsgerät. Daher dürfen Fluggesellschaften
den Zen-O lite™ nicht im Rahmen ihrer Handgepäckvorschriften als Gegenstand zählen,
der die festgelegte Grenze für Handgepäck beeinflusst.
WICHTIG: Eine Tasche mit zusätzlichen Akkus, die zur Speisung des ZEN-O™ während
des Flug-es erforderlich sind, könnte ebenfalls als Hilfsgerät erachtet werden. Jedoch
gibt es Einschränkungen bezüglich der Nennenergie in Wattstunden (Wh), die auf 100
Wh pro Akku beschränkt ist. Bei Ihrem ZEN-O™ wird es keine Beschränkungen geben, da
die Nennenergie in Wattstunden (Wh) unter 100 Wh pro Akku liegt.
8 .2 .2 . Zen-O lite™ als aufgegebenes Gepäck
Sie können Ihren Zen-O lite™ bei einer Flugreise als Handgepäck oder als aufgegebe-
nes Gepäck mitführen. Jedoch dürfen Ersatzakkus auf Lithiumbasis bei einer Flugreise
nicht als aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden .
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