8. Gewährleistung und Haftung
Der Hersteller leistet Gewähr dafür, dass das gelieferte Produkt frei von Material- und Herstellungsfehlern ist,
und verpflichtet sich, etwaige fehlerhafte Teile kostenlos zu reparieren oder auszutauschen.
Die Garantiezeit für Geräte beträgt 24 Monate. Bei Abschluss eines Wartungsvertrags innerhalb der ersten
6 Monate nach Kauf verlängert sich die Garantiezeit auf 60 Monate.
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Lieferer unter Aus-
schluss weiterer Ansprüche wie folgt: Alle diejenigen Teile, die innerhalb der Garantiezeit vom Tage
des Gefahrenüberganges an gerechnet nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden
Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Konstruktion, minderwertiger Werkstoffe oder mangelhafter
Ausführung, unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist, werden nach Wahl
des Lieferers unentgeltlich ausgebessert oder ausgetauscht. Die Feststellung solcher Mängel muss dem
Lieferer unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage nach Feststellung des Fehlers, schriftlich gemeldet werden.
Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gilt die Leistung trotz Mangels als genehmigt. Eine darüber hinausge-
hende Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden besteht nicht.
Wenn vom Lieferer vorgegebene gerätespezifische Wartungs- oder Inspektionsarbeiten innerhalb der Ga-
rantiezeit durch den Kunden selbst (Wartung) oder durch den Lieferer (Inspektion) durchzuführen sind und
diese Anforderungen nicht eingehalten werden, erlöschen Ansprüche für Schäden, die sich aus der Nicht-
beachtung dieser Anforderungen ergeben.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, können nicht geltend gemacht werden.
Verschleißteile und Beschädigungen, die durch unsachgemäße Handhabung, nicht ordnungsgemäße Instal-
lation oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen, sind von dieser Bestimmung ausgeschlossen.
Die Prozessgeräte des Herstellers haben ihre Zuverlässigkeit in vielen Anwendungen unter Beweis gestellt
und werden daher häufig in automatischen Regelkreisen eingesetzt, um die wirtschaftlich günstigste Betriebs-
weise für den jeweiligen Prozess zu ermöglichen.
Zur Vermeidung bzw. Begrenzung von Folgeschäden empfiehlt es sich daher, den Regelkreis so zu kon-
zipieren, dass die Störung eines Gerätes automatisch eine Umschaltung auf das Ersatz- Regelungssystem
bewirkt. Dadurch wird der für die Umwelt und den Prozess sicherste Betriebszustand hergestellt.
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