6 Durch die Beladung des Heckträgers werden die Heckbeleuchtungseinrichtungen des Fahrzeuges
ganz oder teilweise verdeckt. Der Träger ist daher mit einem Leuchtenträger ausgerüstet, der die
vorgeschriebene Fahrzeugbeleuchtung und das amtliche Kennzeichen wiederholt. Die Sicht auf
die hinteren Beleuchtungseinrichtungen entspricht den Vorschriften. Anbringungsvorschrift für das
Kennzeichen: Das Kennzeichen ist mittig zwischen den Kennzeichenleuchten zu montieren.
7 Fahrradträger für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 01.01.1987 können an einer 7 poligen
Anhänger-Steckdose angeschlossen werden (Nebelschlussleuchte und Rückfahrscheinwerfer
brauchen nicht angeschlossen sein). Sie gelten in diesem Fall als „nicht betriebsbereit" im Sinne des §
49a StVZO.
An Fahrradträgern für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1987 bis 31.12.1990 muss der
Rückfahrscheinwerfer zusätzlich betriebsbereit sein (7 polige Steckdose möglich bei Verzicht auf
Dauerplus (Pol. 54g) bzw. Nebelschlussleuchte zugunsten des Rückfahrscheinwerfers). Zu dem
Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges nicht vorgeschriebene, freiwillig installierte Leuchten
brauchen am Träger nicht wiederholt zu werden.
An Fahrradträgern für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1991 müssen alle Leuchten
betriebsbereit sein. Die serienmäßig am Fahrzeug vorhandenen Nebelschlussleuchten müssen sich
selbsttätig aus- und bei ziehen des Steckers wieder einschalten. Hierzu muss ggf. ein besonderes
Relais oder eine Steckdose mit Abschaltkontakt installiert werden (Empfehlung: 13 polige Steckdose).
8 Für die Befestigung und den Transport der Fahrräder gelten die Vorschriften der §§ 22 und 23
StVO. Deren Einhaltung obliegt dem Fahrzeugführer. Insbesondere müssen: – die Fahrräder
entsprechend der Montageanleitung mit den dafür vorgesehenen Teilen sicher befestigt werden. –
bei Beeinträchtigung der Sicht nach hinten geeignete Zusatzspiegel (z.B. Anhängerspiegel, rechter
Außenspiegel) am Fahrzeug angebracht werden.
9 Bodenfreiheit
Durch den Heckgepäckträger reduziert sich der hintere Rampenwinkel des Fahrzeuges. Beim Befahren
von Bodenunebenheiten kann es daher im Vergleich zum Serienzustand zu Bodenberührungen des
Trägers kommen.
Fahrt mit Beladung:
Das Fahrverhalten des Fahrzeuges mit voll beladenem Heckträger gleicht dem bei voll beladenem
Kofferraum. An Fahrzeugen, bei denen die Fahrräder nicht im Windschatten der Karosserie stehen,
ist durch den „Spoilereffekt" mit einer zusätzlichen Entlastung der Vorderachse zu rechnen. Die
Fahrgeschwindigkeit sollte diesen Umständen angepasst werden. Auf Autobahnen sollte die
Richtgeschwindigkeit nicht überschritten werden.
Gegen Vorlage dieser EBE (europäische Betriebserlaubnis) ist vom zuständigen Landratsamt bzw.
Straßenverkehrsamt die Bewilligung für ein drittes, ungestempeltes Nummernschild zu erteilen.
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