2.4
Verpflichtung des Betreibers
Der Betreiber ist verpflichtet, nur die Personen an dem Gerät arbeiten zu lassen, welche
• mit den Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut und in die Handhabung des Gerätes
eingewiesen sind
• die Sicherheitshinweise und die Gebrauchsanweisung gelesen, verstanden und durch ihre Unterschrift
bestätigt haben
• im Sinne der geltenden Unfallverhütungsvorschriften unterwiesen sind.
2.5
Verpflichtung des Personals
Alle Personen, welche an dem Gerät arbeiten, verpflichten sich, vor Arbeitsbeginn
• die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit zu beachten
• die Sicherheitshinweise und die Gebrauchsanweisung zu lesen, zu verstehen und durch ihre Unterschrift zu
bestätigen.
2.6
Allgemeine Hinweise für eine sichere Nutzung des Gerätes
• Nehmen Sie keine Veränderungen an dem Gerät vor
• Das Gerät darf nur in einwandfreiem Zustand betrieben werden
• Halten Sie Ihren Arbeitsbereich sauber. Unordnung am Arbeitzplatz erhöht die Unfallgefahr
• Benutzen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nur Zubehör und Materialien, die in der Gebrauchsanweisung
angegeben sind. Der Gebrauch anderer Materialien wie in der Gebrauchsanweisung angegeben kann eine
Unfallgefahr für den Betreiber bedeuten und gilt als nicht bestimmungsgemäß
• Vor jeder Wartung Netzstecker ziehen
2.7
Besondere Gefahren
• Greifen Sie nicht in die rotierende Fräse oder den Bohrer
• Wechseln Sie die Werkzeuge nur am ausgeschalteten Gerät
• Setzen Sie das Fräshandstück nur für Fräsarbeiten am Gerät ein
• Führen Sie Fräsarbeiten nur mit geringem Druck aus
Vorsicht: Tragen Sie grundsätzlich bei allen Fräs- und Bohrarbeiten eine Schutzbrille.
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