4.1.2 ABKUPPELN DER SÄEMASCHINE VOM SCHLEPPER
Das Abkuppeln der Säemaschine vom Schlepper ist ein sehr
chenden Anweisungen genau zu befolgen.
4.2 ANPASSUNG DER GELENKWELLE
MASCHINE.
Kontrollen in der Arbeitsphase:
Teleskoprohre müssen überlappen immer um mindestens 1/2
ihrer Länge in Normalbetrieb und mindestens 1/3 ihrer Länge
in allen Arbeitsbedingungen. Während der Manöver, wenn
der Antriebsstrang nicht dreht, sind die Teleskoprohre haben
eine geeignete Überlappung der Röhrchen ausgerichtet zu
halten und lassen dann frei zu gleiten.
cod. G19504610
GEBRAUCH UND WARTUNG
GEFAHR
Kontrollen in der ausgehobenen Stellung:
-
Wenn man diese Resultate nicht erhalten kann:
A
C
DEUTSCH
L min.
4 cm
4 cm
4 cm
L min.
B
D