5 Aufbereitung
Unsteril gelieferte Produkte müssen vor erstmaliger Ingebrauchnahme sowie wiederaufbereitbare
Produkte vor jeder weiteren Anwendung gereinigt, desinfiziert und sterilisiert werden.
Infektionsgefahr durch unsterile Handhabung!
Die Verantwortung für die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation verwendeter Produkte liegt beim
Betreiber / Anwender. Nationale Regelungen, auch Einschränkungen hierzu, müssen unbedingt beachtet
werden.
1. Bei Patienten mit Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK), CJK-Verdacht oder möglichen Varianten bezüglich
der Aufbereitung der Produkte die jeweils gültigen nationalen Verordnungen einhalten.
Beachten, dass die erfolgreiche Aufbereitung dieser Produkte nur nach vorheriger Validierung des
2.
Aufbereitungsprozesses sichergestellt werden kann. Die Verantwortung hierfür trägt der Betreiber /
Aufbereiter.
Zur Validierung wurde die empfohlene Chemie verwendet.
5.1
Begrenzungen und Einschränkungen bei der Aufbereitung
Lagerungskomponenten:
Häufiges Wiederaufbereiten hat geringe Auswirkungen auf die Produkte. Die Produktlebensdauer wird
normalerweise von Verschleiß und Beschädigungen im Gebrauch bestimmt.
5.2
Vorbehandlung am Verwendungsort vor der Aufbereitung
Wir empfehlen, die Wiederaufbereitung der kontaminierten Produkte baldmöglichst nach deren
Verwendung vorzunehmen. Generell empfehlen wir den trockenen Rücktransport binnen 6 h nach
Anwendung in einem geschlossenen Transportbehältnis.
Sichtbare Operationsrückstände bereits während und in jedem Fall unmittelbar nach der Verwendung
möglichst vollständig mit einem feuchten, flusenfreien Tuch entfernen.
Nicht einsehbare Oberflächen sowie Kanülierungen, Lumen und andere Hohlräume, vorzugsweise mit
vollentsalztem Wasser spülen, z. B. mit einer Einmalspritze. Dadurch wird einer Fixierung der
Verunreinigung (im Lumen) vorgebeugt. Grundsätzlich gilt: Je schneller die Reinigung des inneren Lumens
stattfindet, desto besser das Ergebnis.
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Gebrauchsanweisung
L1® Lagerungssystem
Revision 2