8.1
Aufstellungs- und Übergabeprotokoll
Aufstellungsort:
Firma:
Straße:
Ort:
Land:
Zuständiges Verkaufshaus:
Das oben angegebene Produkt wurde montiert, auf Funktion und Sicherheit überprüft und in Betrieb genommen. Die
Aufstellung erfolgte durch:
den Betreiber
Der Betreiber bestätigt das ordnungsgemäße Aufstellen des Produkt-Typs, alle Informationen dieser
Betriebsanleitung und Protokoll gelesen wie verstanden zu haben und entsprechend zu beachten, sowie diese
Unterlagen den eingewiesenen Bediener jederzeit zugänglich aufzubewahren.
Der Betreiber bestätigt, dass nach Montage und Inbetriebnahme durch eine geschulte Person des
Herstellers oder eines Vertragshändlers (Sachkundiger) eine Einweisung in der Funktion, Handhabung,
sicherheitsrelevanten Vorgaben, Wartung und Pflege der Maschine stattgefunden hat, die Unterlagen, Informationen
und Vorgaben der Maschine erhalten hat und das Produkt einwandfrei funktioniert.
WICHTIGER HINWEISE:
SOLLTEN DIE GENANNTEN PUNKTE NICHT ERFÜLLT WERDEN, ERLISCHT DER GARANTIEANSPRUCH:
Die Gewährleistung ist nur gültig bei Einhaltung und Nachweis der ordnungsgemäßen Montage, Übergabe, ggf.
Einweisung der Maschine wie der jährlichen Wartung durch einen vom Hersteller autorisierten Sachkundigen. Der
Abstand zwischen 2 Wartungen darf 12 Monate nicht überschreiten. Bei außerstandartmäßiger Nutzung bzw.
Mehrschicht oder Saisonnutzung, ist eine ½ jährliche Prüfung und Wartung zu vereinbaren.
Gewährleistungsansprüche werden nur anerkannt, wenn alle Punkte im Protokoll und in der Bedienungsanleitung
erfüllt wurden, der Anspruch unverzüglich nach Feststellung geltend gemacht wird und dieses Protokoll im
Zusammenhang des Wartungs- und ggf. Serviceprotokoll an den Hersteller geschickt wird.
Weiter spezifische Informationen zur Gewährleistung wie Umfang, Ansprüche und Vorgaben, sind in der
Bedienungsanleitung beschrieben und sind zu beachten.
Schäden und Reklamationen die durch unsachgemäße Handhabung, unterlassene Wartung und Pflege, Verwendung
ungeeigneten oder nicht vorgegeben Montage-, Bertriebs-, Wartungs- und Pflegemittel, mechanische Beschädigung,
eingreifen in das Gerät ohne Absprache oder durch nicht autorisierten Sachkundigen entstehen, sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen. Für Anlagen, die nicht durch einen autorisierten Sachkundigen montiert wurden,
beschränkt sich die Gewährleistung per Absprache des Herstellers max. auf die Bereitstellung der erforderlichen
Ersatzteile.
Name und Firmenstempel des Sachkundigen
ggf. Nummer und Name VKH
Name und Firmenstempel des Betreibers
® Urheberrecht ATH-Heinl GmbH & CO.KG, Alle Rechte vorbehalten / Druckfehler und technische Änderungen vorbehalten / Stand: 2020-11
Gerät / Anlage:
Hersteller:
Typ / Modell:
Serien-Nr.:
Baujahr:
den Sachkundigen
Produkthersteller ATH-Heinl GmbH & CO.KG
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Datum und Unterschrift des Sachkundigen
Datum und Unterschrift des Betreibers