Pflege, Wartung, Prüfung und Lagerung
9.3.
Druckluftflaschen
9.3.1 Füllen
Es darf nur Atemluft gemäß EN 12021 in die Druckluftflaschen gefüllt werden.
Es dürfen nur geprüfte und zugelassene Druckluftflaschen verwendet werden:
die mit dem Prüfdatum und dem Prüfzeichen des Sachverständigen (z. B. TÜV) sowie der Angabe der
Prüffrist versehen sind und die auf der Flasche angegebene Prüffrist nicht überschritten haben.
keine Mängel aufweisen, die zu einer Gefährdung führen können (z. B. defektes Ventil).
im Anschlussgewinde keine sichtbare Feuchtigkeit aufweisen.
Völlig entleerte (drucklose) Druckluftflaschen müssen getrocknet werden. Diese Maßnahme ist erforderlich,
da nicht auszuschließen ist, dass durch das geöffnete Ventil unzulässig viel Feuchtigkeit eingedrungen ist.
Die Trocknung kann z. B. durch mindestens zweimaliges Füllen (bis zum zulässigen Fülldruck) mit trockener
Kompressorluft und anschließendes Abströmen geschehen. Die Luft muss so abströmen, dass durch die
Entspannungskälte keine Vereisung am Ventil auftritt.
9.3.2 Verwendung der Druckluftflaschen
Druckluftflaschen müssen bei Transport und Lagerung stoßgesichert sein. Achten Sie auf Folgendes, um einen
unzulässig hohen Wassergehalt in der Atemluft zu vermeiden:
Druckluftflaschen dürfen bei der Verwendung nicht völlig entleert (drucklos) werden.
Flaschenventile müssen unmittelbar nach der Benutzung geschlossen und mit der Schutzkappe gesichert
werden.
Auch unmittelbar nach dem Füllen müssen die Flaschenventile fest verschlossen und mit den dazugehörigen
Schutzkappen versehen werden.
9.3.3 Transport und Lagerung von nicht angeschlossenen Flaschen
Die Schutzkappe zur Sicherung des Flaschenventils muss montiert sein.
Zur Lagerung müssen die Flaschen so abgelegt sein, dass sie nicht umkippen, hinabfallen oder ihre Lage
verändern können.
9.3.4 Sichtprüfung des Ventils
Das Flaschenventil muss durch Sichtkontrolle auf Schäden geprüft werden, z. B.:
DE
beschädigtes Ventilgehäuse
beschädigtes Handrad
schiefes Ventilgehäuse
schiefe Ventilspindel (erkennbar am schiefen Handrad)
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Wichtig:
Der Sauerstoffgehalt muss im Bereich 21 ± 2 Vol. % (trockene Luft) liegen.
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