1.3 Aufstellung des Gerätes
Wenn das Gerät gegen eine Wand installiert wird, so muss die Wand einer Temperatur
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von 150°C standhalten und feuerfest sein, andernfalls muss zwischen Gerät und hintere
Wand einen Abstand von 10 cm und zwischen Gerät und Seitenwand einen Abstand von
20 cm eingehalten werden.
Dieses Gerät eignet sich nicht für den Einbau.
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Die einzelnen Geräte können alleine aufgestellt werden oder aber in der Kombination
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mit anderen Geräten unserer Produktserie.
Handelt es sich um Geräte Typ A cod.G0221, G0260, G0263 und Typ B cod.G0222,
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G0261, G0264 die unter einer Haube mit Saugzug angebracht sind.
Die Gasgeräte Typ A: die Abgase sind mit Hauben abzuleiten, die an einen gut
funktionierenden Schornstein mit Naturzug oder alternativ mit Saugzug
angeschlossen sind. Luftgeschwindigkeit und Richtung müssen so gewählt werden,
dass sie die Verbrennung nicht stören und keinen Gesundheitsschaden an den
Bedienern verursachen.
Die Gasgeräte Typ B werden an einen gut funktionierenden Schornstein mit
Naturzug angeschlossen.
Für diese Geräte (mod. G0222, G0261, G0264) gibt es die
folgende Anschluss:
Anschluss an ein Schornsteinrohr mit Natürlichem Zug.
Die Installation von Geräten mit Ablass der Verbrennungsgase
nach außen über einen Schornstein muss wie in der Abbildung
gezeigt ausgeführt werden. Die Weiterführung erfolgt nach
außen oder über eine geeignete Leitung, die einer Temperatur
von 300°C standhält und den gleichen Durchmesser wie das
Pilzelement besitzt, in den Schornstein.
ACHTUNG: Dieser Eingriff muss gewährleisten dass der
Abluftabzug nicht durch Verstopfungen und/oder eine zu
große Länge des Abzugsrohres behindert wird.
Anschluss unter einer Abzugshaube. Wird das Gerät unter
einer Abzugshaube installiert, muss sichergestellt werden,
dass
folgende
Ansaugvolumen
muss
Verbrennungsgase
Bestimmungen). Die Gasversorgung des Gerätes muss direkt
von diesem Abzugssystem kontrolliert werden und muss
unterbrochen werden, wenn die Absaugleistung unter die
vorgeschriebenen Werte fällt. Die erneute Gaszufuhr zum
Gerät darf nur manuell ausführbar sein. Das Endstück der
Abzugleistung des Gerätes muss innerhalb der Projektion des
Grundumfangs der Abzugshaube liegen.
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Angabe
eingehalten
größer
als
sein
(siehe
hierzu
mod. G02
werden:
das
das
der
erzeugten
die
geltenden