DEUTSCH
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Krallenanschlag
Beim Durchführen des Sägevorgangs die Maschine so
nach vorne drücken, dass die „Kralle" in die Holzkante
eindringt. Wenn Sie nun den hinteren Griff nach oben
oder unten in Richtung des Schnittes heben wird die
physische Belastung beim Sägen verringert. Beim
durchführen eines Schnittes kann der Krallenanschlag
ebenfalls als Drehpunkt verwendet werden und ist
sehr hilfreich, wenn es darum geht das Gehäuse beim
Sägen stabil zu halten.
Kettenbremse
Um das Verletzungsrisiko zu vermindern muss die
Kette sofort stoppen, wenn der Kettenbremshebel in
Richtung Hand gedrückt wird, wie in den Bildseiten
gezeigt. Dies kann Rückschlag dennoch nicht verhin-
dern. Die ordnungsgemäße Funktion der Ketten-
bremse muss vor jeder Benutzung der Kettensäge
überprüft werden.
Kettenfänger
Dies verhindert, dass die Kette in die Richtung des
Benutzers geschleudert wird falls sich die Kette
lockert oder reißt.
Wartung
Vor allen Arbeiten an der Maschine den
Stecker aus der Steckdose ziehen.
Führen Sie vor Benutzung stets eine Sichtprüfung
durch, um festzustellen, ob das Gerät, insbesondere
Netzkabel und Stecker, beschädigt ist.
Das Gerät darf nicht benutzt werden falls es beschä-
digt ist oder die Sicherheitseinrichtungen defekt sind.
Tauschen Sie abgenutzte und beschädigte Teile aus.
Falls das Gerät defekt ist, hat die Reparatur aus-
schließlich durch den Kundendienst zu erfolgen. Nur
Originalzubehör und Originalersatzteile verwenden.
Bauteile, deren Austausch nicht beschrieben wurde,
nur beim Hersteller auswechseln lassen.
Nur ein regelmäßig gewartetes und gut gepflegtes
Gerät kann ein zufriedenstellendes Hilfsmittel sein.
Wartungs- und Pflegemängel können zu unvorher-
sehbaren Unfällen und Verletzungen führen.
Entsorgung
Entsorgen Sie Elektrogeräte nicht über
den Hausmüll.
Gemäß europäischer Richtlinie 2012/19/
EU über Elektro-und Elektronik-
Altgeräte und Umsetzung in nationales
Recht müssen verbrauchte Elektroge-
räte getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.Recycling-Alternative
zur Rücksendeaufforderung:Der Eigen-
tümer des Elektrogerätes ist alternativ
anstelle Rücksendung zur Mitwirkung
bei der sachgerechten Verwertung im
Falle der Eigentumsaufgabe verpflichtet.
Das Altgerät kann hierfür auch einer
Rücknahmestelle überlassen werden, die
eine Beseitigung im Sinne des nationalen
Kreislaufwirtschafts und Abfallgesetzes
durchführt.Nicht betroffen sind den
Altgeräten beigefügte Zubehörteile und
Hilfsmittel ohne Elektrobestandteile.
Gewährleistung
Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate bei ge-
werblicher Nutzung, 24 Monate für Verbraucher und
beginnt mit dem Zeitpunkt des Kaufs des Gerätes.
Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf
Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehler
zurückzuführen sind. Bei Geltendmachung eines
Mangels im Sinne der Gewährleistung ist der original
Kaufbeleg mit Verkaufsdatum beizufügen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind
unsachgemäße Anwendungen, wie z. B. Überlastung
des Gerätes, Gewaltanwendung, Beschädigungen
durch Fremdeinwirkung oder durch Fremdkörper.
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung und normaler
Verschleiß sind ebenfalls von der Gewährleistung
ausgeschlossen.