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des Gesundheitszustandes oder zum Tod
führen können, sind dem Hersteller und der
zuständigen Behörde des Mitgliedsstaates zu
melden. Schwerwiegende Vorkommnisse sind
im Artikel 2 Nr. 65 der Verordnung (EU) 2017/745
(MDR) definiert. Die Rückverfolgbarkeit des
Produktes ist mit dem UDI Code
gewährleistet.