11. Entsorgung
11.1 Verpackung entsorgen
11.2 Haartrockner entsorgen
(Anwendbar in der Europäischen Union und anderen europäis-
chen Staaten mit Systemen zur getrennten Sammlung von
Wertstoffen)
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte der Haartrockner einmal nicht mehr benutzt
werden können, so ist jeder Verbraucher gesetzlich
verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll, z. B. bei
einer Sammelstelle seiner Gemeinde/seines Stadtteils,
abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass Altgeräte
fachgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die
Umwelt vermieden werden. Deswegen sind Elektrogeräte mit
dem hier abgebildeten Symbol gekennzeichnet.
Entsorgen Sie die Verpackung sortenrein. Geben
Sie Pappe und Karton zum Altpapier, Folien in
die Wertstoffsammlung.
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