8. gARANtie
Die Fa. JAYS AB (nachfolgend Hersteller genannt) gewährt 2 Jahre Garantie.
Diese begrenzte Garantie bezieht sich auf alle Produkte des Herstellers.
Sollte für eines der Produkte, nachdem es das Herstellerwerk verlassen hat,
später ein Garantieschein ausgefertigt werden, hat dieser Gültigkeit. Der
Hersteller garantiert, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von
Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehlern war. Die Garantie gilt nur,
wenn nachstehend genannte Bedingungen erfüllt sind.
1) Garantieansprüche können nur von Endkunden geltend gemacht
werden, die eine Quittung oder einen Garantieschein vorweisen
können, aus denen Bezugsquelle, Datum und Seriennummer
hervorgehen. Diese Garantie beschneidet den Käufer nicht in
seinen gesetzlich zustehenden Rechten oder denjenigen, die er
gegenüber dem Verkäufer des Produktes hat.
2) Ansprüche aus der begrenzten, ausschließlich auf das Produkt
bezogenen Garantie können innerhalb von 24 Monaten nach
Erhalt des Produkts geltend gemacht werden. Überträgt der Käufer
das Produkt auf jemand anderen, kann dieser für die Dauer der
Garantie dieselben Ansprüche wie der ursprüngliche Käufer geltend
machen, soweit Punkt 1 dieser Bedingungen erfüllt ist.
3) Bei ggf. auftretenden Material-, Konstruktions- oder
Herstellungsfehlern verpflichtet sich der Hersteller, den
Mangel durch Reparatur oder Umtausch zu beheben. Der
Hersteller verpflichtet sich zudem, dem Käufer während einer
Garantiereparatur einen Ersatz zur Verfügung zu stellen. Während
der Reparatur ausgetauschte Teile sind Eigentum des Herstellers.
4) Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleiß, der durch
normalen Gebrauch eintritt. Sie gilt auch nicht, wenn ...
a) ... das Produkt Feuchtigkeit, Flüssigkeiten, Chemikalien,
extremen Temperaturen, Temperaturschwankungen,
Gewalteinwirkung oder höherer Gewalt ausgesetzt war (was nicht
unter Material-, Konstruktions- oder Herstellungsfehler fällt),
b) ... der Besitzer den Hersteller während der Garantiezeit
nicht innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung des Mangels
benachrichtigt,
c) ... sich das Produkt nicht zuordnen lässt, weil die angegebene
Seriennummer nicht mit dem bemängelten Produkt bereinstimmt
oder
d) ... das Produkt auf unsachgemäße Weise benutzt oder Zubehör
eingesetzt wurde, von dem der Hersteller abgeraten hat.
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