3. Bestimmungsgemäße Verwendung
PFEIFER-Anschlagketten sind für das Heben beziehungsweise Transportieren von Lasten geeignet.
Verwendung nur durch beauftragte und unterwiesene Personen und unter Beachtung der EN 818 Teil 4 und 6,
PAS 1061, DGUV Regel 100-500 – im speziellen Kapitel 2.8, DGUV Information 209-013 (ZH 1/103a), DGUV
Regel 109-004 (ZH 1/323), DIN 685 Teil 5 – Benutzung von Ketten, DIN EN 1677 – geschmiedete Ketten-
Zubehörteile sowie Krane DGUV Vorschrift 52.
Für Österreich gelten zudem folgende Vorgaben: AMVO §8 und 9, ÖNORM M9611. Diese sind vorrangig
vor den DGUV-Regeln und -Vorschriften zu beachten.
Darüber hinaus sind für den jeweils länderspezifischen Einsatz die anerkannten Regeln für sicherheits-
und fachgerechtes Arbeiten zu beachten sowie geltende gesetzliche Bestimmungen.
PFEIFER-Anschlagketten können ohne Reduzierung der Tragfähigkeit bei folgenden Temperaturbereichen
entsprechend der Güteklasse (GK) eingesetzt werden:
Reduktionsfaktor /
Temperaturintervall
GK 8 Anschlagkette
GK 10 Anschlagkette 380°C *1
GK 10 Anschlagkette 200°C *2
GK 12 Anschlagkette
*1) Angaben gelten nicht für Anschlagketten aus der Schweiz (siehe*2)
*2) Angaben ausschließlich für Anschlagketten aus der Schweiz
Bitte beachten Sie auch immer die Angaben auf dem Tragfähigkeitsanhänger, ob hier zusätzliche Angaben
bezüglich einer maximalen Einsatztemperatur vorgegeben sind. Finden sich dort keine Angaben, gelten die hier
angegebenen Werte.
Nur geeignete und ausreichend dimensionierte Anschlagstellen verwenden, nicht unter Umschnürungen fassen.
Die maximale Tragfähigkeit (Belastung) einer Anschlagkette ist abhängig von der Kettendimension (d), Anzahl
der Kettenstränge, Neigungswinkel (ß) und Anschlagart. Die Tragfähigkeit ist der Stempelung des Tragfähigkeits-
anhängers zu entnehmen sowie entsprechenden Tragfähigkeitstabellen. Sie gilt ausschließlich bei bestimmungs-
gemäßer Verwendung.
–40°C bis
über 200°C
200° C
bis 300° C
1
0,9
1
0,9
1
-
1
0,6
über 300°C
über 380°C
bis 380° C
bis 400° C
0,75
0,75
0,75
verboten
-
-
verboten
verboten
Anschlagketten 11/2019 / Änderungen vorbehalten!
über 400°C
verboten
verboten
-
verboten
3