Abb. 4.1.1: Anschlagkette im Schnürgang
Abb. 4.1.2: einfach geschnürt
gleichsinnig
Abb. 4.1.4: einfach geschnürt
gegensinnig
Anschlagart doppelt umschlungen
Die Anschlagart doppelt umschlungen bietet höhere
Sicherheit bei losen Bündeln durch zusätzliche
Umschlingungen der Last. Besondere Beachtung bei
dieser Anschlagart verlangt die Bestimmung der
Tragfähigkeit von Gehängen. So bleibt z.B. die
Tragfähigkeit eines einsträngigen Gehänges weiter
aufrecht, wenn der Haken nach dem Umschlingen in
den Aufhängering eingehängt wird. Wird hingegen bei
einer einsträngigen Ringkette nach dem Umschlingen
der Ring in den Kranhaken eingehängt, so ergibt sich
dadurch die Tragfähigkeit eines zweistängigen
Gehänges.
Anschlagketten 11/2019 / Änderungen vorbehalten!
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Abb. 4.1.3: doppelt geschnürt
gleichsinnig
Abb. 4.1.5: doppelt geschnürt
gegensinnig
Abb. 4.1.6: doppelt umschlungen
4.2 Weitere Einsatzbeschränkungen
Anschlagketten dürfen nicht außerhalb der angeführten
Temperaturbereiche eingesetzt werden. Wenn
Anschlagketten versehentlich höher als die angegebene
erlaubte Temperatur erreichen, müssen sie außer
Betrieb genommen werden.
PFEIFER-Anschlagketten und Zubehörteilen sind für
20.000 Lastwechsel ausgelegt. Bei hohen dynamischen
Belastungen besteht dennoch die Gefahr, dass Ketten
oder Bauteile beschädigt werden. Hier muss mindestens
um eine Kettennenndicke erhöht werden – Rücksprache
mit der Firma PFEIFER halten.
Beim Einsatz als Lastmagnet-Anschlagketten
(Elektro-Magnete): mind. um eine Kettennenndicke
erhöhen – Rücksprache mit der Firma PFEIFER.
Werden nicht alle Einzelstränge einer Anschlagkette
gleichzeitig genutzt, ist die angegebene Tragfähigkeit auf
dem Tragfähigkeitsanhänger nicht zutreffend. Die
zulässige Belastung ist aus der Tragfähigkeitstabelle in
Abhängigkeit von Kettendimension, der verwendeten
Stanganzahl und der Güteklasse zu entnehmen. In
keinem Fall darf eine Anschlagkette über Tragfähigkeit
laut Anhänger belastet werden. Einzelstränge, die nicht
benutzt werden, sind in das Aufhängeglied zurückzuhän-
gen, um eine Gefährdung durch freies Schwingen oder
unbeabsichtigtes Einhaken zu vermeiden.
Bei unsymmetrischer Belastung, dh. wenn nicht alle
Kettenstränge symmetrisch angeordnet sind und den
gleichen Neigungswinkel aufweisen, gilt die Belastung
als unsymmetrisch und die Last wird nicht gleichmäßig
auf alle Kettenstränge verteilt. Diese Festlegung der zul.
Belastung und des Hebevorganges sind in diesem Falle
einem einer befähigten Person zu übertragen. Die Anzahl
der zu tragenden Kettenstränge sind den Tragfähigkeits-
tabellen sowie der DGUV Regel 100-500 zu entnehmen
sowie länderspezifisch geltenden Bestimmungen.
Abb. 4.1.7: doppelt umschlungen