INSTALLATION
VORSICHT: Bitte beachten Sie die entsprechende nationale
Gesetzgebung während der Montage! Die Installation darf nur von
befugten Angestellten oder Fachleuten ausgeführt werden
Das Gerät muss aufgehängt werden. Aus Sicherheitsgründen ist es empfehlenswert, den Lichteffekt mit einem
geeigneten Haken und Sicherheitskabel zu befestigen. Geeignetes Material erhalten Sie bei Ihrem Fachhändler für
Lichteffektgeräte.
Internationale Laser Sicherheitsbestimmungen verlangen, dass Laser wie unten abgebildet eingesetzt werden, in
einer Mindesthöhe von 3m über dem Boden. Hinzu kommt ein horizontaler Abstand von 2,5m zwischen dem Laser
und dem Publikum.
VORSICHT: Die Ausführung von Befehlen, Einstellungen und Handlungen, die
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Die Aufhängung des Geräts muss 10-mal das Eigengewicht 1 Stunde lang ohne Spuren von Verformung tragen
können.
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Die Anlage muss immer mit einer zweiten Sicherheitsvorrichtung z.B. einem geeigneten Fallnetz abgesichert werden.
Die zweite Sicherheitsvorrichtung muss so gebaut sein, dass keine Teile des Geräts auf den Boden fallen können, falls
die Hauptbefestigung nachgibt.
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Achten Sie drauf, dass sich während der Montage, Demontage und Wartung keine Personen unter dem Montageplatz
befinden.
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Der Benutzer muss sicherstellen, dass alle sicherheitstechnischen Anlagen von einem Fachmann geprüft werden,
bevor er die Anlage zum ersten Mal in Betrieb nimmt oder nach Änderungen der Anlage.
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Der Benutzer muss sicherstellen, dass die Anlage einmal im Jahr von einem Fachmann
geprüft wird.
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Das Gerät muss an einem Ort angebracht werden, wo es nicht von Personen erreicht
werden kann und wo sich keine Personen weder stehend noch sitzend aufhalte.
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Zu Ihrer eigenen Sicherheit und für die anderen, empfehlen wir Ihnen, diese Laser Notfall
benutzen. (ref.no: 152.958)
nicht in dieser Anleitung beschrieben sind, können zu gefährlichen
Laserstrahlungen führen.
VORSICHT: Die Ausführung von Befehlen, Einstellungen und Handlungen, die
nicht in dieser Anleitung beschrieben sind, können zu gefährlichen
Laserstrahlungen führen.
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