3.0
BETRIEB
3.1
Betriebsanweisung
Firma:
Arbeitsplatz:
Tätigkeit:
Gefahren für Mensch und Umwelt
Abstürzen oder Abfallen von Lasten oder Teilen
Quetsch- und Scherstellen beim Bewegen der Hebebühne
Gefahr durch unkontrolliert bewegte Teile
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Vor Arbeitsantritt:
Hebebühnen dürfen nur von mindestens 18 Jahre alten unterwiesenen und
schriftlich beauftragten Personen selbständig benutzt werden.
Bei Arbeiten mehrerer Personen ist ein Aufsichtsführender zu bestimmen
Werktägliche Funktionsüberprüfung
Bedienungsanleitung des Herstellers beachten
Während des Betriebes:
Auf Quetsch- und Scherstellen zur Umgebung achten
Hebebühne nicht über zulässige Höchstlast belasten
Keine Personen heben
Hebebühne nicht in Schwingungen versetzen, Aufschaukeln vermeiden.
Beim Senken nicht im Bewegungsbereich der Hebebühne aufhalten
Regelmäßige Prüfung der Hebebühne veranlassen
Verhalten bei Störungen und im Gefahrenfall
Bei Störungen sofort den Betrieb der Hebebühne einstellen
Gegen weitere Benutzung sichern
Mängel dem Installateur oder Hersteller melden
Erste Hilfe
Den Ersthelfer informieren (siehe Alarm- bzw. Notfallplan)
Verletzungen sofort versorgen
Eintragung in das Verbandbuch vornehmen
Bei schweren Verletzungen Notruf kontaktieren
Notruf:
Instandhaltung
Instandsetzung nur durch beauftragte und unterwiesene Personen
Bei Rüst-, Einstellungs-, Wartungs- und Pflegearbeiten Hebebühne vom Netz
trennen bzw. sichern
Hebebühne nach Arbeitsende reinigen und Füllstandmenge der Hydraulik prüfen
Jährlicher Check der Hebebühne durch eine beauftragte und unterwiesene
Person
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Betriebsanweisung
für
Hebebühnen
_____________ Krankentransport: _______________
Produkthersteller ATH-Heinl GmbH & CO.KG
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Datum:
Unterschrift: