bellos) und mobilem Landfunk, Amateur-, MW- und UKW-Funkstationen sowie
Fernsehsendern kann die Messgenauigkeit beein ussen.
13. Die im Pulsoximeter verwendeten Werksto e sind ungiftig und stellen bei
vorschriftsmäßiger Vewendung des Instruments kein Gesundheitsrisiko dar.
14. Der Einsatz in Rettungsfahrzeugen oder Notarztwagen, die mit Kommunikationsan-
lagen ausgestattet sind, kann sich auf die Messgenauigkeit auswirken.
15. Das Verpackungsmaterial des Pulsoximeters ist recyclingfähig und muss entsprech-
end der vor Ort geltenden Vorschriften entsorgt und wiederaufbereitet werden.
16. Nicht recyclingfähige Teile des Pulsoximeters müssen entsprechend der vor Ort
geltenden Gesetze und Vorschriften entsorgt werden.
17. Bei Änderungen oder Modifzierungen ohne die ausdrückliche Genehmigung des
Herstellers verfällt die Gewährleistung für dieses Instrument.
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