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1.4
Angaben zur Geräuschemission
Die nach EN 60745-1 ermittelten Geräuschemissionswerte betragen:
Schall-Leistungspegel
Leerlauf
Die Geräuschmessungen wurden mit dem serienmäßig mitgelieferten Scheibenfräser durchgeführt.
Die angegebenen Werte berücksichtigen nicht eine mögliche Serienstreuung und sind nicht geeignet zur Fest-
stellung des Immissionsschalldruckpegels, da dieser in Abhängigkeit von der Einsatzzeit, der jeweiligen Bear-
beitung und den Umgebungseinflüssen schwankt. Der Immissionsschalldruckpegel kann deshalb nur beim
Maschinenanwender im Einzelfall ermittelt werden.
1.5
Angaben zur Vibration
Die typische Hand-Arm-Schwingung ist kleiner als 2,5 m/s
1.6
Lieferumfang
Lamellennutfräse LNF 20 komplett mit:
1 Scheibenfräser
1 Auswurfrohr
1 Absaugstutzen
1 Staubsack komplett
1 Frässchutzanschlag
1 Anschlussleitung 4 m
2 Bedienwerkzeuge
1 Transportkasten
1 Betriebsanleitung
1 Heft „Sicherheitshinweise"
1.7
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die MAFELL Lamellennutfräse LNF 20 ist aus-
schließlich einsetzbar zum Fräsen von Nuten in
Massivholz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten,
Plexiglas und Kunstmarmor für die Dübelarten Nr. 0,
10, 20, S6, Simplex und Duplex.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende
Schäden jeder Art haftet der Hersteller nicht; das
Risiko trägt allein der Benutzer.
Ebenso ist diese Maschine nicht geeignet für den
Betrieb bei Regen im Freien oder in explosionsge-
fährdeten Räumen.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört
auch die Einhaltung der von MAFELL vorgeschrie-
benen Betriebs-, Wartungs- und Instandsetzungsbe-
dingungen und die Befolgung der in der Betriebsan-
leitung enthaltenen Sicherheitshinweise.
Die Lamellennutfräse LNF 20 darf nur von Personen
benutzt, gerüstet und gewartet werden, die über
18 Jahre alt, mit der Maschine vertraut und über die
93 dB (A)
.
2
Gefahren unterrichtet sind. Instandsetzungsarbei-
ten müssen durch die MAFELL-Vertragshändler
bzw. MAFELL-Kundendienststellen durchgeführt
werden.
Die im jeweiligen Verwenderland geltenden Sicher-
heitsbestimmungen sowie die sonstigen allgemein
anerkannten arbeitsmedizinischen und sicherheits-
technischen Regeln sind einzuhalten.
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine
schließen eine Haftung des Herstellers für daraus
resultierende Schäden aus.
1.8
Restrisiken
Auch bei bestimmungsgemäßer
Verwendung können trotz Einhal-
tung aller einschlägigen Sicher-
heitsbestimmungen aufgrund der
durch den Verwendungszweck der
Maschine bedingten Konstruktion
noch Restrisiken auftreten, z. B.:
-6-
arbeitsplatzbezogener
Emissionswert
83 dB (A)