Transport
10 TRANSPORT
Führen Sie vor dem Transport folgende Maßnah-
men durch:
1. Gerät ausschalten.
2. Akku aus dem Gerät entfernen.
3. Akku vorschriftsgemäß verpacken (s. u.).
Akku "B125 Li" (Art.-Nr. 113896)
HINWEIS Die Nennenergie des Akkus be-
trägt mehr als 100 Wh! Deshalb die nachfolgen-
den Transporthinweise beachten!
Der enthaltene Li-Ion Akku unterliegt dem Ge-
fahrgutrecht, kann jedoch unter vereinfachten Be-
dingungen transportiert werden:
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Durch den privaten Benutzer kann der Akku
ohne weitere Auflagen auf der Straße trans-
portiert werden, sofern dieser einzelhandels-
gerecht verpackt ist und der Transport Pri-
vatzwecken dient.
■
Gewerbliche Nutzer, welche den Transport in
Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchfüh-
ren (z. B. Lieferungen von und zu Baustellen
oder Vorführungen), können diese Vereinfa-
chung ebenfalls in Anspruch nehmen.
In beiden o. g. Fällen müssen zwingend Vorkeh-
rungen getroffen werden, um ein Freiwerden des
Inhalts zu verhindern. In anderen Fällen sind die
Vorschriften des Gefahrgutrechts zwingend ein-
zuhalten! Bei Nichtbeachtung drohen dem Ab-
sender und ggf. dem Beförderer empfindliche
Strafen.
Weitere Hinweise zu Beförderung und
Versand
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Lithium-Ionen-Akkus nur im unbeschädigtem
Zustand transportieren bzw. versenden!
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Zum Transport des Akkus ausschließlich den
Original-Karton oder einen geeigneten Ge-
fahrgutkarton (nicht erforderlich bei Akkus mit
weniger als 100 Wh Nennenergie) verwen-
den.
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Offene Akkukontakte abkleben, um einen
Kurzschluss zu verhindern.
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Den Akku innerhalb der Verpackung vor Ver-
rutschen sichern, um Beschädigungen am
Akku zu verhindern.
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Die korrekte Kennzeichnung und Dokumen-
tation der Sendung beim Transport bzw. Ver-
sand (z. B. durch Paketdienst oder Spedition)
sicherstellen.
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■
Sich vorab informieren, ob ein Transport mit
dem gewählten Dienstleister möglich ist, und
die Sendung anzeigen.
Wir empfehlen die Hinzuziehung eines Gefahr-
gut-Fachmanns zur Vorbereitung des Versands.
Auch eventuelle weiterführende nationale Vor-
schriften beachten.
11 LAGERUNG
11.1 Gerät lagern
Nach jedem Gebrauch das Gerät gründlich reini-
gen und – falls vorhanden – alle Schutzabde-
ckungen anbringen. Gerät an einem trockenen,
abschließbaren Platz und außerhalb der Reich-
weite von Kindern aufbewahren.
Vor Betriebspausen, die länger als 30 Tage dau-
ern, folgende Arbeiten durchführen:
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Gesamtes Gerät und die Zubehörteile mit ei-
nem Putzlappen abwischen. Benutzen Sie
kein Benzin oder andere Lösungsmittel!
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Vertikutierwalze mit einer harten Bürste reini-
gen.
■
Gerät an einem möglichst trockenen Ort auf-
bewahren.
11.2 Akku und Ladegerät lagern
HINWEIS Beachten Sie für detaillierte Infor-
mationen die separaten Betriebsanleitungen zum
Akku und zum Ladegerät.
12 ENTSORGUNG
Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
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Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
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Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im
Altgerät verbaut sind, müssen vor der Abga-
be entnommen werden! Deren Entsorgung
wird über das Batteriegesetz geregelt.
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Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elekt-
ronikgeräten sind nach deren Gebrauch ge-
setzlich zur Rückgabe verpflichtet.
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Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung
für das Löschen seiner personenbezogenen
Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
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