6.2 METALLSPäNE
abfälle, die aus der Vervielfältigung von schlüsseln stammen, sind als sondermüll
eingestuft, werden jedoch im restmüll entsorgt, wie etwa stahlwolle. solche abfälle
sind entsprechend ihrer Klassifizierung nach den geltenden gesetzen in der eu zu
sortieren und an die speziellen entsorgungsanlagen zu bringen.
6.3 MASCHINE
Vor der zerstörung der Maschine ist sie außer betrieb zu setzen, indem sie vom strom
abgetrennt wird und Kunststoffteile von Metallteilen getrennt werden.
danach können alle abfälle entsprechend der geltenden gesetze in dem land, in dem
die Maschine verwendet wird, entsorgt werden.
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