Sofern Ihr Altgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst
für deren Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben.
Sofern dies ohne Zerstörung des Altgerätes möglich ist, entnehmen
Sie die alten Batterien oder Akkus sowie Lampen bevor Sie das Alt-
gerät zur Entsorgung zurückgeben und führen Sie sie einer separa-
ten Sammlung zu. Bei fest eingebauten Akkus ist bei der Entsorgung
darauf hinzuweisen, dass das Gerät einen Akku enthält.
Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Produkts erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Werfen Sie Akkus nicht in den Hausmüll!
Defekte oder verbrauchte Akkus müssen gemäß Richtlinie
2006/66/EG recycelt werden. Batterien/Akkus sind als
Sondermüll zu be handeln und müssen daher durch ent-
sprechende Stellen (Händler, Fachhändler, öffentliche kommunale
Stellen, gewerbliche Entsorgungsunternehmen) umweltgerecht ent-
sorgt werden. Batterien/Akkus können giftige Schwermetalle enthalten.
Werfen Sie Batterien/Akkus daher nicht in den Hausmüll, sondern
führen Sie diese einer separaten Sammlung zu. Geben Sie Batterien/
Akkus nur im entladenen Zustand zurück.
Die Verpackung besteht aus umweltfreundlichen
Materialien, die Sie über die örtlichen Recyclingstellen
entsorgen können.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht. Beachten
Sie die Kennzeichnung auf den verschiedenen Verpa-
ckungsmaterialien und trennen Sie diese gegebenenfalls
gesondert. Die Verpackungsmaterialien sind gekennzeich-
net mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe, 20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
PLG 20 C3
DE │ AT │ CH
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