Diese Garantieleistung setzt voraus, dass
innerhalb der Dreijahresfrist das defekte
Gerät und der Kaufbeleg (Kassenbon)
vorgelegt und schriftlich kurz beschrieben
wird, worin der Mangel besteht und wann
er aufgetreten ist .
Wenn der Defekt von unserer Garantie
gedeckt ist, erhalten Sie das reparierte oder
ein neues Produkt zurück . Mit Reparatur
oder Austausch des Produkts beginnt kein
neuer Garantiezeitraum .
Garantiezeit und
gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewähr-
leistung nicht verlängert . Dies gilt auch
für ersetzte und reparierte Teile . Eventuell
schon beim Kauf vorhandene Schäden und
Mängel müssen sofort nach dem Auspacken
gemeldet werden . Nach Ablauf der
Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig .
DE │ AT │ CH
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TLA 18 A1
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