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Wichtige Sicherheits- und
Umwelthinweise
1.3 Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die mit diesem
Symbol gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie solche
Materialien, insbesondere Verpackungen, nicht im Hausmüll,
sondern über die bereitgestellten Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz elektrische und
elektronische Geräte.
1.4 Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte
vertreibt oder diese gewerblich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei
Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe, unentgeltlich
zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals
im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten
und auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft
oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die
Rücknahme darf in diesem Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes verknüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das neue Elektro- oder
Elektronikgerät dorthin geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des
Multi-Zerkleinerer / Bedienungsanleitung
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