SICHERHEITSHINWEISE ZUR UMWELTBELASTUNG
Alle Betriebe müssen den Einfluss, den ihre Tätigkeiten
(Produkte, Dienstleistungen usw.) auf die Umwelt haben,
durch geeignete Verfahren bestimmen und steuern.
Die Verfahren zur Bestimmung der signifikanten Aus-
wirkungen auf die Umwelt müssen die nachstehen-
den Faktoren berücksichtigen:
– Emissionen in die Atmosphäre
– Abwässer
– Abfallwirtschaft
– Bodenverunreinigung
– Nutzung der Rohstoffe und natürlichen Ressour-
cen
– Ortsgebundene Probleme in Hinblick auf die Um-
weltbelastung
Zu diesem Zweck gibt der Hersteller einige Hinwei-
se, die von jedem, der zur Interaktion mit dem Gerät
während seines vorgesehenen Lebenszyklus be-
rechtigt ist, beachtet werden müssen, um die Um-
weltbelastung auf ein Minimum zu reduzieren.
– Alle Verpackungsteile müssen nach den gesetz-
lichen Bestimmungen im Betreiberland entsorgt
werden.
– Beim Betrieb und bei der Wartung ist darauf zu
achten, dass keine umweltbelastenden Stoffe
(Öle, Fette usw.) in die Umwelt gelangen. Abfälle
müssen nach den geltenden einschlägigen Be-
stimmungen getrennt entsorgt werden.
– Wenn das Gerät endgültig außer Betrieb genom-
men wird, müssen alle seine Komponenten in
Abhängigkeit von ihren Eigenschaften getrennt
entsorgt werden.
GEBRAUCH UND BETRIEB
EMPFEHLUNGEN FÜR DEN GEBRAUCH
Wichtig
Das Auftreten von Unfällen bei der Verwen-
dung von Geräten hängt von vielen Faktoren
ab, die nicht immer zu vermeiden und zu
steuern sind. Einige Unfälle können von un-
vorhersehbaren Raumbedingungen abhän-
gen, andere sind vor allem benutzerbedingt.
Der Gebrauch des Gerätes ist Benutzern vor-
behalten, die autorisiert sind und sich ange-
messen informiert haben. Darüber hinaus
kann es bei der ersten Verwendung erforder-
lich sein, einige Vorgänge zu simulieren, um
sich mit den Bedienelementen und den wich-
tigsten Funktionen vertraut zu machen.
Sicherheit bei der Entsorgung von Elektro- und Elek-
tronik-Altgeräten (WEEE-Richtlinie 2002/96/EG)
Wichtig
Umweltschädliche Stoffe dürfen nicht in die
Umwelt gelangen. Die Entsorgung in Ein-
klang mit den geltenden gesetzlichen Be-
stimmungen vornehmen.
Gemäß der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG (Elektro-
und Elektronik-Altgeräte) muss der Betreiber bei
der endgültigen Außerbetriebnahme die Geräte bei
den hierfür vorgesehenen Rücknahmestellen abge-
ben oder im Moment des Erwerbs neuer Geräte un-
zerlegt an den Verkäufer zurückgeben.
Alle Geräte, die in Einklang mit der WEEE-Richtli-
nie 2002/96/EG entsorgt werden müssen, müssen
mit dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet
sein (siehe Seite 2).
Wichtig
Die gesetzwidrige Beseitigung von
Elektro-
und
zieht Sanktionen nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen in dem
Mitgliedstaat nach sich, in dem die Zu-
widerhandlung begangen wurde.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte können
gefährliche Stoffe enthalten, die schädlich
für die Gesundheit der Personen und für die
Umwelt sein können. Daher müssen sie un-
bedingt vorschriftsmäßig entsorgt werden.
Beschränken Sie sich auf die vom Hersteller
vorgesehenen Verwendungszwecke, ohne
Änderungen an den Vorrichtungen vorzu-
nehmen, um nicht vorgesehene Leistungen
herbeizuführen. Überprüfen Sie vor dem Ge-
brauch, ob die Sicherheitsvorrichtungen in-
stalliert sind und einwandfrei funktionieren.
Neben Beachtung oben stehender Anforde-
rungen müssen die Benutzer sämtliche Si-
cherheitsnormen
Beschreibung der Bedienelemente sowie der
Inbetriebnahme aufmerksam durchlesen.
- 7 -
Elektronik-Altgeräten
befolgen
und
IT
GB
DE
4
FR
ES
die
Deutsch