3.0
BETRIEB
3.1
Betriebsanweisung
Firma:
Arbeitsplatz:
Tätigkeit:
Gefahren für Mensch und Umwelt
Gefahr durch Lärm
Einzugsgefahren an der Maschine
Gefahr durch unkontrolliert bewegte Teile
Gefahr durch belastete Stäube der Bremsanlag
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Tragen von enganliegender Kleidung
Bei der Arbeit keine Armbanduhr, Ringe, Ketten oder ähnliche Schmuckstücke tragen
Gehörschutz und Schutzbrille tragen.
Längere Haare sind durch ein Haarnetz oder sonstige Maßnahmen zu sichern
Nur Schlagschrauber verwenden, die Luft nicht auf die Felge blasen.
Zur Vermeidung von Staubbildung die Felgen und Reifen nur nass reinigen; wenn möglich
Radwaschanlagen nutzen.
Stäube auf den Bremstrommeln mit Absaugglocke in Verbindung mit geeigneten Industriesaugern
entfernen. Für asbestfreie Stäube Geräte der Kategorie U und für asbesthaltige Stäube der
Kategorie K1 verwenden.
Vorgeschädigte Reifen sind unbrauchbar zu machen.
Beim Aufpumpen des Reifens Schutzeinrichtung zum Auffangen wegfliegender Teile aufstellen.
Personen aus dem Gefahrenbereich fernhalten.
Das Befüllen des Reifens muss überwacht werden und die höchstzulässigen Montage-Luftdrücke
dürfen nicht überschritten werden.
Motorisch angetriebene Radauswuchtmaschinen nur mit Schutzhaube betreiben.
Bei großen Rädern von LKW und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen:
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Verhalten bei Störungen und im Gefahrenfall
Mängel an der Maschine sind umgehend dem Hersteller zu melden
Maschine ausschalten und vor unbefugtem Wiederanschalten sichern
Schäden nur von Fachpersonal beseitigen lassen
Erste Hilfe
Den Ersthelfer informieren (siehe Alarmplan).
Verletzungen sofort versorgen.
Eintragung in das Verbandbuch vornehmen
Bei schweren Verletzungen Notruf kontaktieren.
Notruf:
Instandhaltung
Instandsetzung nur durch beauftragte und unterwiesene Personen
Bei Rüst- Einstellungs-, Wartungs- und Pflegearbeiten Maschine vom Netz trennen bzw. sichern
Maschine nach Arbeitsende reinigen
Jährlicher Check der Maschinen durch eine beauftragte und unterwiesene Person
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Betriebsanweisung
Reifenservicearbeiten
(Aktuelle GUV Vorschriften beachten)
An Maschinen mit senkrecht stehenden Rädern müssen die Arbeiten mit schweren Reifen (z.B.
EM Reifen) von 2 Personen durchgeführt werden.
Bei Reifen mit einem Durchmesser > 1,4 m oder einem Gewicht > 200 kg müssen
Einrichtungen zum Schutz vor dem Umfallen eingesetzt werden.
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für
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Datum:
Unterschrift: