3. SICHERHEITSHINWEISE
3-1. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Motorsägen
Die Motorsäge darf nur für das Sägen von Holz im Freien
verwendet werden. Je nach Motorsägenklasse geeignet für
folgende Anwendungen:
-
Mittel- u. Profiklasse: Einsatz im dünnen, mittleren und
starkem Holz, Fällen, Entasten, Ablängen, Durchforsten.
Hobbyklasse: Für gelegentlichen Einsatz in dünnem
-
Holz, Obstbaumpflege, Fällen, Entasten, Ablängen.
Nicht zugelassene Bediener:
Personen, die mit der Bedienungsanleitung nicht vertraut
sind, Kinder, Jugendliche, sowie Personen unter Alkohol-,
Drogen- oder Medikamenteneinfluss dürfen das Gerät nicht
bedienen.
Nationale Regularien können den Einsatz des Gerätes
einschränken!
3-2. Allgemeine Hinweise
Zur Gewährleistung der sicheren Handhabung muss
-
die Bedienperson unbedingt diese Betriebsanleitung
lesen, um sich mit der Handhabung der Motorsäge
vertraut zu machen. (Abb. 2) Unzureichend informierte
Bediener können sich und andere Personen durch
unsachgemäßen Gebrauch gefährden.
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Motorsäge nur an Benutzer ausleihen, die Erfahrung mit
einer Motorsäge haben. Die Betriebsanleitung ist dabei zu
übergeben.
-
Erstbenutzer sollten sich vom Verkäufer einweisen lassen,
um sich mit den Eigenschaften des motorbetriebenen
Sägens vertraut zu machen, oder einen staatlichen
Motorsägenlehrgang besuchen.
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Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die
Motorsäge nicht bedienen. Jugendliche über 16
Jahre sind von diesem Verbot ausgenommen, wenn
sie zum Zwecke der Ausbildung unter Aufsicht eines
Fachkundigen stehen.
-
Das Arbeiten mit der Motorsäge erfordert hohe
Aufmerksamkeit.
-
Nur in guter körperlicher Verfassung arbeiten. Auch
Ermüdung führt zur Unachtsamkeit. Besonders hohe
Aufmerksamkeit ist zum Ende der Arbeitszeit erforderlich.
Alle Arbeiten ruhig und umsichtig durchführen. Der
Bediener ist gegenüber Dritten verantwortlich.
-
Niemals unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder
Medikamenten arbeiten. (Abb. 3)
-
Bei Arbeiten in leicht entzündlicher Vegetation und bei
Trockenheit Feuerlöscher bereitstellen (Waldbrandgefahr).
3-3. Persönliche Schutzausrüstung (Abb. 4
und 5)
-
Um beim Sägen Verletzungen von Kopf, Augen,
Hand, Fuß sowie Gehörschäden zu vermeiden,
müssen die nachfolgend beschriebenen
Körperschutzausrüstungen und Körperschutzmittel
getragen werden.
-
Die Kleidung soll zweckmäßig, d. h. eng anliegend,
aber nicht hinderlich sein. Keinen Körperschmuck oder
Kleidung tragen, die ein Verfangen an Buschwerk oder
Ästen ermöglicht. Bei langen Haaren unbedingt Haarnetz
tragen.
Bei sämtlichen Arbeiten im Wald ist ein Schutzhelm (1)
-
zu tragen, er bietet Schutz vor herabfallenden Ästen. Der
Schutzhelm ist regelmäßig auf Beschädigungen hin zu
überprüfen und spätestens nach 5 Jahren auszutauschen.
Nur geprüfte Schutzhelme verwenden.
-
Der Gesichtsschutz (2) des Helmes (ersatzweise:
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Schutzbrille) hält Sägespäne und Holzsplitter ab.
Um Verletzungen der Augen zu vermeiden, ist beim
Arbeiten mit der Motorsäge stets ein Augenschutz bzw.
Gesichtsschutz zu tragen.
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Zur Vermeidung von Gehörschäden sind geeignete
persönliche Schallschutzmittel zu tragen. (Gehörschutz
(3), Kapseln, Wachswatte etc.). Oktavbandanalyse auf
Anfrage.
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Die Sicherheits-Forstjacke (4) hat signalfarbene
Schulterpartien und ist körperfreundlich und pflegeleicht.
-
Die Sicherheits-Latzhose (5) hat diverse Lagen
Nylongewebe und schützt vor Schnittverletzungen. Ihre
Verwendung wird dringend empfohlen.
-
Arbeitshandschuhe (6) aus festem Leder gehören zur
vorschriftsmäßigen Ausrüstung und sind beim Arbeiten mit
der Motorsäge ständig zu tragen.
-
Beim Arbeiten mit der Motorsäge sind Sicherheitsschuhe
bzw. Sicherheitsstiefel (7) mit griffiger Sohle, Stahlkappe
und ein Beinschutz zu tragen. Das Sicherheitsschuhwerk
mit Schnittschutzeinlage bietet Schutz vor
Schnittverletzungen und gewährleistet einen sicheren
Stand.
-
Beim Sägen von trockenem Holz kann es zur
Staubentwicklung kommen. Geeignete Staubschutzmaske
tragen.
3-4. Betriebsstoffe / Tanken
-
Beim Betanken der Motorsäge ist der Motor
auszuschalten.
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Rauchen und jedes offene Feuer ist nicht zulässig
(Abb. 6).
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Vor dem Tanken die Maschine abkühlen lassen.
-
Kraftstoffe können lösungsmittelähnliche Substanzen
enthalten. Haut- und Augenkontakt mit Mineralölprodukten
vermeiden. Beim Betanken Handschuhe tragen.
Schutzkleidung öfter wechseln und reinigen.
Kraftstoffdämpfe nicht einatmen. Das Einatmen von
Kraftstoffdämpfen kann körperliche Schäden verursachen.
-
Kein Kraftstoff oder Kettenöl verschütten. Wenn Kraftstoff
oder Öl verschüttet wurde, Motorsäge sofort säubern.
Kraftstoff nicht mit Kleidung in Berührung bringen.
Falls Kraftstoff an die Kleidung gelangt, Kleidung sofort
wechseln!
-
Darauf achten, dass kein Kraftstoff oder Kettenöl ins
Erdreich gelangt (Umweltschutz). Geeignete Unterlage
verwenden.
-
Nicht in geschlossenen Räumen tanken. Kraftstoffdämpfe
sammeln sich am Boden (Explosionsgefahr).
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Verschlussschrauben für Kraftstoff- und Öltank gut
verschließen.
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Zum Starten der Motorsäge den Standort wechseln
(mindestens 3 Meter entfernt vom Tankplatz) (Abb. 7).
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Kraftstoffe sind nicht unbegrenzt lagerfähig. Nur soviel
einkaufen, wie in absehbarer Zeit verbraucht werden soll.
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Kraftstoff und Kettenöl nur in zugelassenen und
gekennzeichneten Kanistern transportieren und lagern.
Kraftstoff und Kettenöl Kindern nicht zugänglich machen.
3-5. Inbetriebnahme
Nicht allein arbeiten, für Notfälle muss jemand in der
-
Nähe (Rufweite) sein.
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Sicherstellen, dass sich im Arbeitsbereich der Säge keine
Kinder oder weitere Personen aufhalten. Achten Sie auch
auf Tiere (Abb. 8).
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Vor Arbeitsbeginn Motorsäge auf einwandfreie
Funktion und vorschriftsmäßigen betriebssicheren
Zustand prüfen!
Insbesondere Funktion der Kettenbremse, richtig
montierte Sägeschiene, vorschriftsmäßig geschärfte und
gespannte Sägekette, fest montiertem Kettenradschutz,