GCE Zen-O RS-00500 Manual De Usuario página 59

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zubeugen. Sie werden durch Warnleuchten und/oder akustische Alarme auf diese Situation
hingewiesen.
Platzierung des Zen-O™ An Bord des Flugzeuges muss der Zen-O™ unter den Sitz vor Ihnen
gestellt werden, damit Sie oder Ihr Begleiter die Warnleuchten am Gerät sehen und/oder den
akustischen Alarm hören können. Durch das Verstauen direkt unter Ihrem eigenen Sitz oder
in einem geschlossenen Gepäckfach sind die Warnleuchten nicht sichtbar. Auch die akusti-
schen Alarme können dadurch möglicherweise nicht gehört werden. Je nach Einschätzung
des Flugpersonals gibt es möglicherweise noch andere Orte, an denen Sie das Gerät verstau-
en können.
8.2.4. Sitzplatzbeschränkungen für Passagiere, die einen Zen-O™ an Bord eines
Flugzeuges mit sich führen möchten
Sitzplatz in einer Notausgangsreihe – Die FAA untersagt Passagieren, die Hilfsgeräte wie
beispielsweise einen Zen-O™ verwenden, einen Sitz am Notausgang zu belegen.
Verstauen bei Bewegung – In Bewegung, sprich während am Boden (Zurücksetzen vom
Gate), dem Start und der Landung muss der Zen-O™ ordnungsgemäß verstaut werden. Dabei
darf er den Passagierzugang zu jeglichen Ausgängen oder zum Gang in der Passagierkabine
nicht behindern. Zur Einhaltung der FAA-Sicherheitsbestimmungen gelten möglicherweise
noch weitere Sitzplatzbeschränkungen.
Zum Beispiel:
1. Einige Sitzplätze in einem Flugzeug, beispielsweise Plätze an der Schottwand, verfügen
möglicherweise nicht über einen zulässigen Stauraum, in dem der Zen-O™ während des
Rangieren am Boden, dem Start und der Landung untergebracht werden kann. Daher
kann der Zen-O™ während dieser Phasen gegebenenfalls nicht korrekt verstaut werden.
In solchen Fällen kann eine Sitzplatzbeschränkung gelten.
2. Beim Rangieren am Boden, während dem Start und während der Landung darf der
Schlauch der Nasenkanüle, durch den der Sauerstoff aus Ihrem ordnungsgemäß verstau-
ten Zen-O™ abgegeben wird, nicht in den Gang ragen, damit keine Behinderungen und
Stolpergefahren entstehen. Während dieser Phasen dürfen Sie den Zugang für andere
Passagiere keinesfalls behindern. In solchen Fällen gilt zur Einhaltung der FAA-Sicher-
heitsbestimmungen möglicherweise eine Sitzplatzbeschränkung. Sollten beispielsweise
alle Sitzplätze in einer Reihe belegt sein, so wäre der geeignete Sitz für den Verwender
des Zen-O™ in dieser Reihe ein Fensterplatz.
3. Eine Fluggesellschaft kann Sitzplatzbeschränkungen ausschließlich auf Grundlage der
FAA-Sicherheitsregelungen etablieren. Die oben stehenden Beispiele sind unvollständig
und nennen nur einige Szenarien, die berücksichtigt werden müssen.
WICHTIG: Eine allgemein geltende Richtlinie einer Fluggesellschaft, die besagt, dass alle Passagie-
re, die mit einem Zen-O™ an Bord des Flugzeuges gehen, einen Fensterplatz einnehmen müssen,
ohne dabei die Aspekte der individuellen Situation zu berücksichtigen, würde den FAA-Anforde-
rungen widersprechen.
57/292
DE

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