Warranty
2 (+1) JAHRE GARANTIEPOLITIK
In Anwendung der Bestimmungen des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 vom 16. November, mit dem die überarbeitete Fassung des Gesetzes
zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern verabschiedet wurde, gewährt BWT Verbrauchern eine zweijährige Produktgarantie ab dem Datum
der Lieferung durch den Verkäufer, vorbehaltlich der in dieser Garantie beschriebenen Bedingungen und unbeschadet der Bestimmungen des
Königlichen Dekrets. Diese Garantie gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, vorbehaltlich der gesetzlichen Beschränkungen in jedem
Land, in dem sie in Übereinstimmung mit den Anwendungsregeln durchgesetzt wird. Die gesetzliche Garantie gilt für alle Komponenten und Zubehör-
teile, einschließlich Netzteile, Pumpen, Motoren, elektrische Leitungen, Bürsten, Riemen, Griffe, Räder, Taschen und andere Produktkomponenten.
Verkaufsgarantie: (Zusätzliche Verkaufsgarantie gilt nur für das RC40-Gerät)
Nach Ablauf der zweijährigen gesetzlichen Garantie bietet BWT eine zusätzliche einjährige Verkaufsgarantie nur auf das Netzteil, die Pumpe und den
Motor. Diese Garantie deckt nur den Ersatz von Teilen ab, ausschließlich Versand und Arbeit.
Garantiebedingungen:
Die Produkte können durch die gesetzliche und die kaufmännische Garantie abgedeckt werden, wenn der Verbraucher das Problem innerhalb von
zwei Monaten, nachdem er es festgestellt hat, meldet.
Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss der Verbraucher:
i) sich an ein autorisiertes technisches Kundendienstzentrum wenden, das ihn über das Verfahren informiert,
oder
ii) sich an den Verkäufer wenden, bei dem er das Produkt gekauft hat, und von ihm weitere Informationen erhalten.
iii) Wenn die Produkte von jemandem montiert, demontiert oder repariert werden, der kein autorisierter technischer Kundendienst ist, gelten die
gesetzlichen und kaufmännischen Garantien NICHT. Alle von der Garantie abgedeckten Reparaturen müssen von einem von BWT autorisierten tech-
nischen Kundendienst durchgeführt werden.
Diese Garantie deckt die Reparatur oder die Rücksendung und den Austausch des Produkts, wie gesetzlich vorgeschrieben.
Die Agenten, Vertreter oder Händler haben NICHT die Befugnis, die Garantieverpflichtungen im Namen und im Auftrag von BWT zu erhöhen oder zu
ändern.
Ausschlüsse:
Die von BWT gewährte gesetzliche oder kaufmännische Garantie ist unter keinen Umständen anwendbar, wenn der Defekt oder die Fehlfunktion des
Produktes auf Folgendes zurückzuführen ist:
I) Unerlaubte Änderungen am Produkt
ii) Fehlgebrauch, Missbrauch oder Fahrlässigkeit
iii) Schäden, die durch höhere Gewalt oder zufällige Ereignisse verursacht wurden
iv) Verwendung von Salzwasser mit einem Gehalt von mehr als 5.000 ppm (0,5%)
v) Nichteinhaltung der in der Betriebsanleitung angegebenen vorbeugenden Wartungsmaßnahmen
vi) Die Verwendung des Produkts in anderen als privaten Pools im Wohnbereich.
Weiters haftet BWT unter keinen Umständen und weder im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung noch im Rahmen der Verkaufsgarantie für
Schäden, die durch die Verwendung und/oder den Betrieb des BWT-Poolreinigers an einem Pool, einschließlich des Poolputzes oder der Poolfolie,
entstehen können oder entstehen werden.
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RC30 | RC40 BECKENREINIGUNGSROBOTER