Vor Beginn der Schweißarbeiten die Räume
lüften, in denen die Luft entzündungsgefähr-
det ist.
Nicht in einem Bereich arbeiten, in dem sich
eine beachtliche Menge von Staub, entzündli-
chem Gas oder Dämpfe von Flüssigbrennstof-
fen im Raum befinden.
Der Generator muss an einem Ort mit einem
festen und ebenen Boden aufgestellt werden
und darf nicht an eine Wand gelehnt werden.
Keine Behälter schweißen, die zuvor Benzin,
Schmiermittel oder andere entzündbare Stoffe
enthalten haben.
Nicht in der Nähe eines Luftgangs, einer
Gasleitung oder einer beliebigen Anlage
schweißen, die in der Lage ist, das Feuer
schnell zu verbreiten.
Nach Beendigung des Schweißvorgangs stets
sicherstellen, dass kein glühendes oder bren-
nendes Material zurückgeblieben ist.
Vergewissern Sie sich über den guten Betrieb
der Masseverbindungen; ein schlechter Kon-
takt derselben kann einen Lichtbogen erzeu-
gen, der seinerseits die Ursache eines Brands
sein könnte.
SCHUTZGAS
Gewissenhaft die Gebrauchs- und Handha-
bungsanweisungen des Gaslieferanten be-
folgen, insbesondere: Die Lagerungs- und
Einsatzbereiche müssen offen und belüftet
sein, ausreichend vom Arbeitsbereich und
von Hitzequellen (< als 50°) entfernt. Arre-
tieren Sie die Gasflaschen, vermeiden Sie
Stöße und schützen Sie diese vor jedem
technischen Unfall.
Prüfen, dass die Gasflasche und der Druckre-
gler dem für das Bearbeitungsverfahren erfor-
derliche Gas entsprechen.
Niemals die Hähne der Gasflaschen schmie-
ren und nicht vergessen, diese vor dem An-
schluss des Druckreglers zu entlüften. Das
Schutzgas zu den von den unterschiedlichen
Schweiß- und Schneideverfahren empfohle-
nen Drucken verteilen.
Regelmäßig die Dichtigkeit der Kanalisierun-
gen und der Gummischläuche überprüfen.
Niemals einen Gasverlust mit einer Flamme
feststellen; verwenden Sie einen geeigneten
Melder oder Seifenwasser mit einem Pinsel.
Achtung: Die schlechten Einsatzbe-
dingungen der Gase, insbesondere in
engen Räumen (Laderäume von Schif-
fen, Tanks, Zisternen, Silos, usw.) setzen den
Benutzer folgenden Gefahren aus:
1_ des Erstickens oder der Vergiftung durch
Gas oder gasförmige Mischungen mit weni-
ger als 20% CO2, (diese Gase tauschen den
Sauerstoff in der Luft aus),
2_ des Brands und der Explosion mit was-
serstoffhaltigen gasförmigen Mischungen (ein
leichtes und entzündbares Gas, es sammelt
sich unter den Decken oder in Hohlräumen mit
Brand- und Explosionsgefahr an).
GERÄUSCHENTWICKLUNG
Die Sicherheitsvorschriften auf dem Gebiet
des Schutzes der Beschäftigten gegen die
auf der Geräuschaussetzung beruhenden
Risiken werden von der Richtlinie 2003/10/
EG vom 6. Februar 2003 behandelt, die das
Ergreifen von Maßnahmen vorsieht, die die
Sicherheit, die Hygiene und die Gesundheit
am Arbeitsplatz fördern.
Das von den Schweiß- und Schneidegenera-
toren abgegebene Geräusch hängt von der
Stärke des Schweiß- bzw. Schneidestroms,
des verwendeten Verfahrens (MIG, Impuls-
MIG, WIG, usw.), von der Arbeitsumgebung
(Raumabmessungen, Nachhall der Wände,
usw.) ab.
Unter normalen Bedingungen übersteigt das
von einem Schweiß- bzw. Schneidegene-
rator abgegebene Geräusch nicht 80 dBA;
sollte Grund für die Annahme bestehen, dass
die Geräuschabgabe (Schalldruckpegel) die
Schwelle von 85dBA übersteigt, muss der
Bediener mit geeigneten Schutzvorrichtun-
gen, wie Helm, Ohrstöpsel ausgestattet wer-
den und durch geeignete Warnschilder infor-
miert werden.
ERSTE HILFE.
Jedes Land legt die Mindestausstattung und
die persönlichen Schutzausrüstungen fest, die
der Arbeitgeber den Erste-Hilfe-Mannschaften
zur Verfügung stellen muss für eine unmittel-
bare Hilfe von Beschäftigten, die Opfer eines
Stromschlags, eines Erstickungsanfalls, ver-
schiedener Verbrennungen, Augenreizungen,
usw. geworden sind.
75