• Gehen Sie während des Reinigungsvorgangs besonders
vorsichtig mit den Klingen um, da diese sehr scharf sind.
Elektro- und Elektronikgeräte
Informationen für private Haushalte gemäß § 18 Abs. 4
ElektroG
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl
von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten.
Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden
als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer
vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in
spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren,
die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im
Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät
zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur
Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei
den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche
von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie
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