400 Quadratmetern (bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmittels stattdessen mit
Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern) sowie
Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern
, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem
Markt bereitstellen (bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln statt-dessen mit
Gesamt-Lager- und -Versandflächen von mindestens 800 Quadratmetern), sind gegenüber Endnutzern zur
unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten wie folgt verpflichtet:
a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neuge-räts und Auslieferung an privaten Haushalt: Bei Abschluss
eines Kaufvertrages über ein neues Elektro- oder Elektronikgerät ist der Vertreiber ver-pflichtet, ein
Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neu-gerät erfüllt,
unentgeltlich zurückzunehmen.
Ist Ort der ein privater Haushalt, erfolgt die Rück-nahme durch eine kostenlose Abholung. Hierfür kann
bei der Auslieferung des Neugeräts ein Altgerät der gleichen Geräteart mit im Wesentlichen gleichen
Funktionen dem ausliefernden Transportunternehmen übergeben werden.
Erfolgt der Vertrieb des Neugeräts ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§
312c Abs. 2 BGB) , gilt einschränkend:
• Die kostenlose Abholung eines geräteart- und funktionsgleichen Altgeräts erfolgt nur, wenn es sich dabei
um ein Gerät der Kategorie 1 (Wär-meübertrager), 2 (Bildschirme, Monitore, Geräte mit Bildschirmen mit
einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern) und/oder 4 (Groß-geräte, bei denen mindestens
eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) handelt.
• Handelt es sich stattdessen um ein Altgerät der Kategorie 3, 5 und/oder 6, erfolgt eine kostenlose
Abholung nicht und gilt stattdessen für die kos-tenlose Rückgabe der nachfolgende Buchstabe b).
Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet sich hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html
b) Rückgabe bei Kauf eines Neugerätes und Ab-gabe anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten: Bei
Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektrogerät, das nicht an den privaten Haushalt
ausgeliefert wird, und bei Vertrieb eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und/oder 6 ausschließlich unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) mit Auslieferung an den privaten
Haushalt besteht die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben
Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich an den Vertreiber zurückzugeben.
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Dieselbe Möglichkeit besteht unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes auch für
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind. Die Rückgabemöglichkeit durch
den Endnutzer beim Vertreiber ist in diesem Fall auf 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Beim Vertrieb ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB)
erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen die Rückgabe
• von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6
• von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, durch geeignete
Rückgabe¬möglichkeiten in zumut-barer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer.
Anderenfalls erfolgt die Rückgabe am Ort der Ab-gabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu.
Die Vertreiber müssen hierzu geeignete Rückgabe-möglichkeiten eingerichtet haben.
3. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten: Besitzer von Altgeräten können diese
im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger einge-richteten und zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten ab-geben, damit eine
ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe
von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere
Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.
4. Hinweis zum Datenschutz: Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teil-weise sensible
personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter
gelangen dürfen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung
personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.
5. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungs-nummer: Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register,
Nordostpark 72 in 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der
folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: 43139807
CE-Kennzeichnung (CE): Eine Erklärung des Herstellers, dass das Produkt den geltenden europäischen
Richtlinien und Vorschriften für Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz entspricht.