9 ENTSORGUNG
9.1 Entsorgung der aus der Wartung und der
Verschrottung stammenden Abfallmaterialien
• Die während dem Transport benutzte Verpackung ist
biologisch abbaubar und kann deshalb von einer für die
Sammlung von Papier autorisierten Firma problemlos
entsorgt werden.
• Die Batterien sind gemäß den Bestimmung für Giftmüll
und gefährliche Abfälle zu entsorgen.
• Das Schmieröl und die Ölfilter für den Motor sind
sowohl beim jeweiligen Wechsel als auch bei der
Verschrottung bei einer für diese Sammlung
autorisierten Firma abzugeben.
• Die Elektroteile müssen bei einer für die Sammlung
von Elektromaterial autorisierten Firma abgegeben
werden.
• Alle lackierten Metallteile müssen bei einer für die
Sammlung von Metall autorisierten Firma abgegeben
werden.
• Das gesamte übrige Material, das oben nicht aufgelistet
ist, muss bei einer für die Sammlung von Industrieabfall
autorisierten Firma abgegeben werden.
EA 50 R - EA 80 R - EA 60 RT - EA 90 RT
D
D
- 25