Angaben zur Umweltverträglichkeit und zur Entsorgung
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Wenn ein Symbol einer durchgestri chenen Mülltonne auf
einem Produkt, der Verpackung und/oder der begleitenden
Dokumentation angebracht ist, unterliegt dieses Produkt den
europäischen Richtlinien 2002/96/EC und/oder 2006/66/EC
sowie nationalen Gesetzen zur Umsetzung dieser Richtlinien.
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Richtlinien und Gesetze schreiben vor, dass Elektro- und
Elektronik-Altgeräte sowie Batterien und Akkus nicht in den
Hausmüll (Restmüll) gelangen dürfen. Um die fachgerechte Entsorgung,
Aufbereitung und Wiederverwertung sicherzustellen, sind Sie verpflichtet,
Altgeräte und entleerte Batterien/Akkus über staatlich dafür vorgesehene
Stellen zu entsorgen.
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Durch die ordnungsgemäße Entsorgung solcher Geräte und Batterien/
Akkus leisten Sie einen Beitrag zur Einsparung wertvoller Rohstoffe und
verhindern potenziell schädliche Auswirkungen auf die menschliche
Gesundheit und die Umwelt, die durch falsche Abfallentsorgung
entstehen können. Die Entsorgung ist für Sie kostenlos.
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Enthalten Batterien/Akkus mehr als die in der Richtlinie festge-
legte Menge an Blei (Pb), Quecksilber (Hg) oder Cadmium (Cd),
so ist zusätzlich zur Mülltonne die entsprechende chemische
Abkürzung angegeben.
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Weitere Informationen zur Wertstoffsammlung und Wieder-
verwertung von Alt geräten und Batterien/Akkus erhalten Sie
bei Ihrer Stadt verwaltung, dem für Sie zuständigen Abfall ent-
sor gungs unternehmen oder der Verkaufsstelle, bei der Sie das Produkt
erworben haben.
Pb, Hg, Cd
TASCAM DR-10X – Benutzerhandbuch
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