Bona DCS70
Garantie
Für eigene Maschinen von Bona Division Sanding und Bona DCS mit Zubehör
(Fertigungsdatum nach dem 01-01-2008) gilt eine 24-monatige Garantie (ab
Rechnungsdatum) für Material- und Herstellungsfehler.
Bona Division Sanding garantiert die kostenlose Beseitigung von Material- und
Herstellungsfehlern, sofern die Maschine frachtfrei mit Garantieformular und einer
Beschreibung des Fehlers an uns eingesendet wird.
Die Garantie gilt nur für Neukauf.
Wir übernehmen keinen weitergehenden Schadenersatz oder -ausgleich.
Transportschäden oder -kosten werden nicht ersetzt. Etwaige Transportschäden
sind vom Empfänger beim jeweiligen Transportunternehmen geltend zu machen.
Die Garantie deckt keine Fehler ab, die durch normalen Verschleiß, falsche
Ersatzteile, Nachlässigkeit, falsche Verwendung, nicht von Bona Division Sanding
genehmigte Prozeduren oder Anschluss an die falsche Netzspannung entstanden
sind.
Die Garantie gilt nicht für:
•
Verbrauchsmaterial wie Räder, Elektrokabel, Schleifmittel, Lampen,
Kohlenbürsten usw.
•
Indirekte Schäden, Schäden und Fehler, die durch äußere Beschädigung, Unfälle,
schlechte Wartung, Überlastung, Reparaturen ohne unser Wissen bzw. ohne
unsere Genehmigung oder Schäden, die aus einem anderen Grund außerhalb
unseres Einflussbereiches liegen.
•
Einsatz von Teilen von anderen Herstellern, die außerhalb unseres
Einflussbereiches liegen.
•
Elektrische Komponenten mit Stromschwankungen, die über die in der
Gebrauchsanleitung genannten Werte hinausgehen.
•
Wenn die Maschine nicht wie vereinbart bezahlt wird
Im Garantiefall muss die Maschine oder das betreffende Teil zur Kontrolle und für
eine mögliche Reparatur oder einen Ersatz an uns oder an einen unserer
Fachhändler eingesendet werden.
Wartungs- oder Reparaturarbeiten während der Garantiezeit dürfen nur nach
Genehmigung durch einen Manager von Bona Division Sanding und nur durch einen
Mitarbeiter von Bona AB oder geprüfte Mitarbeiter bei Bona AB Division Sanding
durchgeführt werden.
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