D
3.3.4.2.
Notwendige persönliche Schutzausrüstung
3.3.4.3.
Vorhandene Beschilderung
Die Maschine verfügt über besondere Gefahren- und Verbotsanzeigen; siehe dazuAbsatz 3.4 - Anzeigen zur Sicherheit.
3.3.4.4.
Während der Wartung und Verschrottung zu befolgende Hinweise
Bei der Wartung und Verschrottung müssen die im vorliegenden Absatz aufgeführten Hinweise befolgt werden.
Die geforderten Eingriffe unter Verwendung genormter Arbeitsgeräte ausführen (Leitern, diverse Werkzeuge) und dabei
immer die notwendigen PSAtragen.
Die Wartungs und Verschrottung der Maschine muss von speziell geschultem, qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt
werden.
Sicherstellen, dass die Speisungen von der Maschine getrennt wurden und, dass niemand sie vor Abschluss der notwendigen
Eingriffe wieder aktivieren kann (Verwendung von Schlössern, von angemessener Beschilderung und von konsolidierten
Arbeitsabläufen); darüberhinaus muss sichergestellt sein, dass eventuelle Restenergien vor Beginn der Arbeiten entladen
wurden.
Sofern möglich, erst auf der Maschine und den Rohrleitungen arbeiten, wenn diese entleert wurden, und vor dem
Wiedereinschalten eine sorgfältige Reinigung des Systems gewährleisten.
Die notwendigen Arbeitserlaubnisse erhalten und sicherstellen, dass alle Prozeduren zur Maschinenvoreinstellung für die
Wartungsarbeiten korrekt ausgeführt wurden.
Die Hilfsgeräte und jegliche andere maschinelle Ausrüstung oder jegliches Werkzeug (elektrisch oder pneumatisch) erst
verwenden, nachdem die in den entsprechenden Gebrauchs- und Wartungshandbüchern aufgeführten Anweisungen
gänzlich verstanden wurden, oder nach Absolvierung einer spezifischen und formalisierten Schulung.
Keinesfalls Benzin, Lösungsmittel oder brennbare Flüssigkeiten, sondern handelsübliche, zugelassene, nicht entflammbare
und ungiftige Reinigungsmittel zur Reinigung der Teile verwenden.
Ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens des Herstellers dürfen keine Änderungen, Umwandlungen oder
Anwendungen an der Maschine vorgenommen werden, die ihre Sicherheit beeinträchtigen könnten.
Vor der Wiederinbetriebnahme der Maschine , muss sichergestellt sein, dass alle Sicherheitsvorrichtungen der Maschine
wieder hergestellt wurden.
3.4. Hinweise zur Sicherheit
Auf der Maschine befinden sich die in der Tabelle 4 aufgeführten Hinweisschilder.
SCHILD
A
B
C
Tabelle 4 – Beschreibung der auf der Maschine befindlichen Hinweisschilder.
Weist auf das Verbot hin, die installierten Sicherheits- und
Schutzvorrichtungen zu entfernen; üblicherweise von einer erklärenden
Beschreibung begleitet: S
Weist auf das Verbot hin, irgndeinen Eingriff (einschließlich der
Schmierung und der Reinigung) an den beweglichen Elementen
auszuführen; üblicherweise von einer erklärenden Beschreibung
begleitet: K
AUSFÜHREN
Weist auf die Gefahr durch bewegliche Elemente im Bereich der
Maschine an dem es angebracht ist, hin.
BESCHREIBUNG
CHUTZVORRICHTUNGEN NICHT ENTFERNEN
R
-
E
EINE
EPARATUR
DER
INSTELLARBEITEN WÄHREND DER
.
.
B
EWEGUNG
ST-SP Pag. 132 Rev 00 02/10