BABY SWING GREY / WHITE
DEUTSCH
EINLEITUG
Herzlichen Glückwunsch zum Erwerb eines AXI Baby Swing. Mit Ihrer Entscheidung haben Sie ein Produkt erworben, an dem Sie viele Jahre lang Freude
haben werden.
1. SICHERHEIT
Dieses AXI-Schaukel wurde nach den europäischen Normen EN71 und CE entwickelt und hergestellt, wodurch die Sicherheit des Schaukel gewährleistet
wird.
1.1 SICHERHEITSANWEISUNGEN
• Lassen Sie Kinder niemals ohne (elterliche) Aufsicht spielen.
• Auf den obenste Träger der AXI Schaukel darf nicht geklettert oder gespielt werden.
• Die AXI Baby Swings eignen sich für maximal ein Kind (maximal 50 kg).
• AXI Schaukeln werden geliefert mit Erdankers für bessere Stabilität und Sicherheit.
2. INSTALLATION
• Die Montage der Schaukeln darf nur von erwachsenen Personen durchgeführt werden.
• Eine AXI Schaukel muss mit dem Verankerungsset (mitgeliefert) verankert werden! Dies erhöht die Standfestigkeit und daher auch die Spielsicherheit.
• Stellen Sie der AXI Schaukel nicht auf einem harten Untergrund wie Beton oder Asphalt auf. Das Herunterfallen von Schaukel auf eine harte Oberfläche
kann zu ernsthaften Verletzungen führen. Ein schockabsorbierender Boden, beispielsweise Gras, Holzschnitzel oder Sand ist bei AXI Schaukeln emp-
fohlen.
• Stellen Sie der AXI Schaukel auf einem flachen Untergrund auf und halten Sie einen Abstand von mindestens 2 m zum nächsten Bau oder Hindernis, wie
Haus, Garage, Zaun und überhängende Zweige oder Wäscheleinen, ein.
• Der Abstand zwischen der Schaukelelement und Boden muss mindestens 35 cm betragen.
3. MATERIAL
AXI Schaukeln sind hergestellt aus Hemlock mit FSC-Prüfsiegel. Dieses Holz bietet natürlichen Schutz gegen Fäule und Ungeziefer. Als weiterer Schutz
empfehlen wir Ihnen das Holz mit einer Beize auf Wasserbasis zu behandeln.
4. WARTUNG
Tun Sie dies Am Anfang und zweimal im Monat während der Outdoorsaison
• Überprüfen Sie auf Splitter, die Schrauben, die Stärke der Verbindungen und / oder Befestigungen. Gegebenenfalls sollten Schrauben und Muttern
angezogen werden. Bewegliche Metallteile mit Öl schmieren. Defekte Teile ersetzen.
• Kontrollieren Sie jährlich den Zustand der Beizschicht. Für optimale Haltbarkeit muss die AXI Schaukel einmal in zwei Jahren neu mit Beize behandelt
werden. Verwenden Sie dazu eine wasserlösliche Farbe oder Beize auf natürlicher Basis.
• ACHTUNG: Wenn Sie Wartungsarbeiten durchführen kann zu gefährlichen Situationen führen.
ACHTUNG!
• Das Herunterfallen von Schaukel auf eine harte Oberfläche kann zu ernsthaften Verletzungen führen. AXI kann in diesen Fällen nicht zur Verantwortung
herangezogen werden. Stellen Sie den Schaukel immer auf einem weichen Untergrund auf.
• Die AXI Schaukeln sind für den privaten Gebrauch vorgesehen. Sie dürfen nicht vermietet oder auf öffentlichen Plätzen wie Schulen und Kinderta-
gesstätten verwendet werden. Bei Vermietung oder Verwendung auf öffentlichen Plätzen verfällt jede Garantie sowie weitere Verantwortlichkeit.
• Holz ist ein Naturprodukt und damit von Wetterveränderungen abhängig, es kann sich verziehen und es können Splitter entstehen. Auf die witter-
ungsbedingten Folgen für die Konstruktion, die keinen Schaden verursachen, wie Risse im Holz und Verziehen der Balken, erstreckt sich die Gewährleis-
tungspflicht nicht.
Wenn Sie das Produkt nicht in einwandfreiem Zustand erhalten oder wenn sich andere Probleme ergeben, wenden Sie sich dann an den Händler oder die Verkau-
fsstelle, wo Sie das Produkt erworben haben.
5. GARANTIEZERTIFIKAT
AXI gibt für die AXI Schaukeln bei richtiger Verwendung eine Garantie von 5 Jahren.
AXI behält sich das Recht vor, die Garantieerklärung in folgenden Fällen nicht einhalten zu müssen:
• Fehlen eines originalen Kaufbelegs.
• Natürliche Wettereinflüsse auf das Holz, die zu Verziehen und Splittern führen können und sich nicht negativ auf die Konstruktion der AXI Schaukeln
auswirken.
• Verwendung zu anderen Zwecken, als denen, für die das AXI Schaukeln entwickelt wurde.
• Eine andere als die vorgeschriebene Montageart.
• Die nicht fachkundige Ausführung technischer Reparaturen.
• Verwendung der AXI Schaukeln auf öffentlichen Plätzen wie Schulen und Kindertagesstätten.
• Vermietung der AXI Schaukeln an Dritte.
• Ausbleiben der regelmäßigen Kontrolle und bei Bedarf des Austauschs von Teilen, Schrauben und Verbindungen.
• Ausbleiben des einmal in zwei Jahren Beizens oder Anstreichens der AXI Schaukeln.
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