FCC-Warnerklärung
FCC-Genehmigung
Diese Einrichtung ist getestet und für übereinstimmend mit den Anforderungen für die B-Klasse
von digitalen Geräten erklärt worden, die eine Weiterführung von Teil 15 der FCC-Verordnungen
ist. Diese Anforderungen sind dazu bestimmt, um einen vernünftigen Schutz gegen schädliche
Interferenzen und einem Wohngebiet zu vermeiden. Diese Einrichtung erzeugt, nutzt
Radiofrequenzenergie und kann sie ausstrahlen. Sollte sie nicht in Übereinstimmung mit den
Herstellervorschriften installiert und benutzt werden, kann sie schädliche Interferenzen auf
Funkverbindungen hervorrufen. Es wird jedoch nicht garantiert, dass es in einer besonderen
Umgebung nicht zu Interferenzen kommen kann. Sollte diese Einrichtung schädliche
Interferenzen auf den Radio- oder Fernsehempfang hervorrufen, die durch das Ein- und
Ausschalten des Gerätes festgestellt werden können, wird der Benutzer darauf hingewiesen,
dass er versuchen kann, der Interferenz durch die eine oder andere der folgenden Methoden
Abhilfe zu schaffen :
• Die Antenne der Empfangseinheit neu ausrichten oder versetzen;
• Den Abstand zwischen dem Gerät und dem Empfänger vergrößern;
• Das Gerät an einen anderen Stromanschluss als den des Empfängers anschließen;
• Einen Fachmann für Fernsehen oder Rundfunk zu Rate ziehen.
ACHTUNG : Jede Umwandlung oder Veränderung, die nicht ausdrücklich vom Hersteller des
Gerätes genehmigt worden sind, hebt die Benutzungsgenehmigung für die
Bedienung dieser Einrichtung auf.
FCC Teil 15 – Der Betrieb ist den folgenden beiden Bedingungen unterworfen:
1. Dieses Gerät darf keine schädlichen Interferenzen erzeugen;
2. Dieses Gerät muß jede empfangene Interferenz ertragen können, einschließlich der
Interferenzen, die ungewünschten Betrieb verursachen.
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