Das Gerät entspricht den Europäischen Richtlinien 2014/35/EU,
2014/30/EU und 2009/125/EU.
Dieses Produkt darf am Ende seiner Lebensdauer nicht über den
normalen Haushaltsabfall entsorgt werden, sondern muss an einem
Sammelpunkt für das Recycling von elektrischen und elektronischen
Geräten abgegeben werden.
Die Werkstoffe sind gemäß ihrer Kennzeichnung wiederverwertbar.
Mit der Wiederverwendung, der stofflichen Verwertung oder anderen
Formen der Verwertung von Altgeräten leisten Sie einen wichtigen
Beitrag zum Schutze unserer Umwelt.
Bitte erfragen Sie bei der Gemeindeverwaltung die zuständige
Entsorgungsstelle.
Die Löschung von eventuell vorhandenen personenbezogener
Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten muss vom Endnutzer
eigenverantwortlich vorgenommen werden.
Änderungen vorbehalten.
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